Patientenmorde und Töten aus „Mitleid“
Immer wieder sorgen teils spektakuläre Morde durch Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflgeeeinrichtungen für Aufsehen. Nachfolgend finden Sie chronologisch sortiert unsere Themenspecials, die früher zu solchen Anlässen zusammengestellt wurden.
Weitere Ergänzungen folgen demnächst (Stand Juni 2017).
2017
07.06.17: Mordserie von Krankenpfleger Polizei weitet Ermittlungen im Fall Niels H. aus
Niels H. soll in zwei Krankenhäusern Dutzende Patienten getötet haben. Nun hat der frühere Krankenpfleger in Vernehmungen die Verwendung eines weiteren Medikaments bei seinen Taten eingeräumt.
SPIEGEL Online 07.06.17
2016
Krankenhausmorde: Landtag will Konsequenzen aus Fall Niels H. ziehen
Oldenburg – Der Krankenpfleger Niels H. hat nach Überzeugung der Ermittler weit mehr Menschen getötet als bisher bekannt.
AERZTEBLATT.DE 24.06.16
2015
12.02.15: 30 Patienten getötet: Mordprozess gegen Ex-Krankenpfleger
Mordprozess gegen Ex-Krankenpfleger: Der Wunsch, erwischt zu werden
Von Julia Jüttner, Oldenburg
Krankenpfleger Niels H. hat nach eigenen Angaben 30 Patienten auf der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst getötet und den Tod weiterer 60 in Kauf genommen. Ein Gutachten gibt Einblick in das Motiv des Angeklagten.
SPIEGEL Online 12.02.15
Klinikum Delmenhorst: Patientenmord aus Langeweile?
Ex-Krankenpfleger soll mehr als 30 Patienten getötet haben
TAGESSPIEGEL 12.02.15
2007
30.06.07: Kein Mitleid: Lebenslang für ehemalige Charité-Krankenschwester Irene B. wegen fünffachen Mordes
Im Prozess gegen die wegen mehrfachen Mordes angeklagte ehemalige Krankenschwester der Berliner Charité, Irene B., hat das Landgericht Berlin am 29. Juni 2007 sein Urteil gefällt. Wegen Mordes in fünf Fällen wurde die Angeklagte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. In drei weiteren angeklagten Fällen sprach die Schwurgerichtskammer die 55-Jährige mangels Beweisen frei. Dies teilte die Präsidentin des Kammergerichts in einer Presseaussendung vom selben Tag mit.
Mehr im Themenspecial zum Urteil Lebenslang für ehemalige Charité-Krankenschwester wegen fünffachen Mordes
20.04.07: Sechs Morde „zum Wohle der schwerkranken Patienten“: Prozessauftakt gegen ehemalige Krankenschwester der Berliner Charité
Im Oktober 2006 gestand eine 54-jährige Krankenschwester der Berliner Charité, zwei Patienten „aus Mitleid“ getötet zu haben und erregte damit bundesweites Aufsehen. Am 18. April 2007 begann nun vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen Irene B.. Mittlerweile werden ihr von der Staatsanwaltschaft insgesamt sechs Morde und zwei Mordversuche an schwer herzkranken Patienten aus „heimtückischen und niederen Beweggründen“ vorgeworfen, die sie in der Zeit von Juni 2005 bis Oktober 2006 verübt haben soll.
Mehr im Themenspecial zum Mord-Prozessauftakt gegen ehemalige Krankenschwester der Berliner Charité
2006
12.10.06: Mord an zwei Patienten der Berliner Charité: Krankenschwester nennt Tatmotiv „Mitleid“
Im Fall der Tötung zweier Patienten an der Berliner Charité hat sich die festgenommene Krankenschwester Irene B. erstmals über das Motiv für ihre Tat geäußert. Medienberichten zufolge habe Sie angegeben, die Patienten aus Mitleid von ihren Qualen erlöst zu haben. Sie habe das schwere Leiden der Todkranken nicht mehr ertragen können, habe sie gegenüber der Kripo gesagt.
07.10.06: Töten aus Mitleid? Zweifacher Mord – Krankenschwester der Berliner Charité verhaftet
Eine Krankenschwester des Universitätsklinikums Charité in Berlin ist unter dem Vorwurf des zweifachen Mordes verhaftet worden. Die 54-Jährige soll auf der Intensivstation der Kardiologie zwei schwer herzkranken Patienten im Alter von 77 und 62 Jahren Mitte August und Anfang Oktober eine Überdosis eines blutdrucksenkenden Mittels verabreicht haben. In einer ersten Vernehmung habe die Beschuldigte den Vorwurf „im Kern bestätigt“.
Mehr im Themenspecial: Töten aus Mitleid? Zweifacher Mord – Krankenschwester der Berliner Charité verhaftet
24.02.06: Schuldig wegen Tötung von neun schwerkranken Patientinnen: Lebenslange Haft für Altenpflegerin
Im Prozess gegen die als „Todesengel von Wachtberg“ bekannt gewordene 27-jährige Altenpflegerin Michaela G. vor dem Landgericht Bonn wurde am 22. Februar 2006 das Urteil verkündet. Das Gericht sprach die Angeklagte schuldig wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen und verurteilte sie daher zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe.