30.03.12: Schweizer Statistikamt veröffentlicht Sterbehilfe-Zahlen 1998 bis 2009: Knapp 300 assistierte Suizide 2009

Screenshot StatistikDas Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) legte am 27.03.12 erstmals Zahlen über den assistierten Suizid im Zeitraum vom 1998 bis 2009 vor. In diesem Zeitraum hat demnach die Zahl der verzeichneten Todesfälle von in der Schweiz wohnhaften Personen, bei denen Sterbehilfe geleistet wurde, stetig zugenommen. 2009 waren es knapp 300 Personen, was 4,8 auf 1000 Todesfällen entspricht. Über die Zeit vor 1998 gibt es laut dem Amt keine entsprechenden Daten.

Wie den Angaben weiter zu entnehmen ist, waren in 90 Prozent der verzeichneten Fälle die Personen, welche Sterbehilfe in Anspruch genommen haben, 55 Jahre und älter. Nur ein Prozent war jünger als 35 Jahre. Die Altersverteilung ist bei Männern und Frauen ähnlich.

Ab dem 55. Lebensjahr wählen deutlich mehr Frauen den assistierten Suizid. Sterbehilfe werde in Anspruch genommen, wenn die Betroffenen ihr Leben nicht mehr als lebenswert wahrnehmen, vorwiegend wegen schwerer körperlicher Krankheiten. In 44 Prozent der Fälle wurde Krebs als Grundkrankheit gemeldet. In 14 Prozent der Fälle war eine neurodegenerative Krankheit ausschlaggebend, in neun Prozent eine Herzkreislaufkrankheit und in sechs Prozent eine Krankheit des Bewegungsapparates. Eine Depression wurde in drei Prozent, Demenz in 0,3 Prozent der gemeldeten Fälle genannt.

Spitzenreiter Kanton Zürich

In den zwölf Jahren seit 1998 hat in jedem Kanton, den 26 Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mindestens eine Person Sterbehilfe in Anspruch genommen. Am meisten waren es im Kanton Zürich, sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen: 700 oder 5,6 auf 1000 Todesfälle zwischen 1998 und 2009. Für den Kanton Genf wurden 100 oder 4,4 auf 1000 Todesfälle gemeldet. Über dem schweizerischen Schnitt von 2,8 auf 1000 Todesfälle liegen außerdem Appenzell Ausserrhoden, Waadt, Basel-Stadt und Schaffhausen.

International gibt es laut dem Schweizer Statistikamt wenige Vergleichsmöglichkeiten, da die staatlichen Regelungen der Sterbehilfe vom Verbot bis zu liberalen Lösungen sehr unterschiedlich sind und keine internationalen Erfassungsstandards für assistierten Suizid bestehen. Gut dokumentierte Zahlen gebe es einzig aus Belgien und den Niederlanden. In Belgien stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von Sterbehilfe (aktive und passive) seit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage im Jahr 2002 stetig an und lag 2009 bei 7,9 von 1000 Todesfällen. Lediglich 2,3 von 1000 Todesfällen wurden dagegen im Jahr 2010 in den Niederlanden verzeichnet, wo aktive und passive Sterbehilfe ebenfalls gemeldet werden müssen.

Zum Hintergrund der Statistik zur Sterbehilfezahlen Schweiz

Wie das BFS zum Hintergrund der Statistik ausführt, beschloss der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2011, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidbeihilfe zu verzichten. Der Bundesrat räume der Verhinderung von Suiziden Priorität ein. Deshalb wolle der Bundesrat die Suizidprävention und Palliative Care – die Betreuung und Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten – weiterhin fördern. Das BFS liefere die statistischen Grundlagen.

Die Meldungen zu assistiertem Suizid seien wie bisher wie Suizid durch Vergiftung klassifiziert. „Die Regeln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen allerdings vor, diejenige Krankheit als Todesursache zu bezeichnen, welche am Anfang des zum Tode führenden Verlaufs steht. In diesem Sinne ist Sterbehilfe in der Regel die Ultima Ratio am Ende eines schweren Krankheitsverlaufs. Das BFS kennzeichnet die Fälle und publiziert die Zahlen als Zusatz zur Todesursachenstatistik“, erläuterte das Statistikamt.

Die schweizerische Todesursachenstatistik beruhe auf der ärztlichen Bescheinigung der Todesursachen. Die Diagnosen werden im BFS nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) kodiert. Alle erhobenen Daten werden anonym und vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 (SR 235.1). Die Publikationen zur Todesursachenstatistik beziehen sich auf die in der Schweiz wohnhaft gewesenen Personen, das heißt auf die ständige Wohnbevölkerung unabhängig von Nationalität und Ort des Todes.

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