08.11.04: Bundesjustizministerin Zypries legt Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen vor
Am 05.11.04 hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die sogenannten „Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie“ vorgestellt, sowie dazu den „Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrecht“. Dieser Gesetzentwurf ist bei Abgeordneten quer durch alle Parteien und bei Verbänden auf heftige Kritik gestossen.
Nachfolgend finden Sie hier die Originaltexte sowie einen Pressespiegel mit Reaktionen auf den Entwurf. Der Gesetzentwurf soll im Frühjahr 2005 eingebracht werden. Bis dahin nimmt das Bundesjustizministerium sicher gerne Stellungnahmen entgegen…
Bundesministerium der Justiz
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
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10117 Berlin
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Dokumente zu Patientenverfügungen
Patientenverfügung
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Nr. 34/2004 Der aktuelle Begriff 27.10.2004
„Der aktuelle Begriff“ ist eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie
Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte Beachtung. Gegner sehen in der Patientenverfügung allenfalls einen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Patienten. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl ist die Verunsicherung in der Praxis nach wie vor groß.
Die anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die Rechtssicherheit erhöhen. Die Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie finden Sie hier zum Download.
MITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 05.11.04
Dazu der umstrittene Gesetzentwurf:
Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
Stand: 01.11.04, 27 Seiten
Anm.: Hier geht es um die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen
Dazu zum Vergleich die Empfehlungen der Enquete-Kommission:
Patientenverfügungen
Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin
72 Seiten, Drucksache 15/3700 13.09.2004, übergeben an den Bundestagspräsidenten und veröffentlicht am 24.09.04
Keine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe
Die Möglichkeiten der modernen Medizin wecken bei den Menschen nicht nur positive Erwartungen, sondern sie fürchten zunehmend auch eine Sterbens- und Leidensverlängerung. Deshalb muss das mittlerweile zwölf Jahre alte Betreuungsrecht reformiert werden, um das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten zu erhalten und einen effektiven Grundrechtsschutz zu garantieren. In diesem Zusammenhang werden Patientenverfügungen immer wichtiger, die fremdbestimmte Entscheidungen verhindern sollen.
MITTEILUNG BUNDESREGIERUNG 05.11.2004
Rede von Bundesjustizministerin Zypries: Wir haben schon jetzt das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten
Im Rahmen der 106. Hautpversammlung des Marburger Bundes erläuterte Bundesjustizministerin Zypries in ihren Statement bei der Podiumsdiskussion, warum wir kein Gesetz brauchen, das die aktive Sterbehilfe erlaubt.
Pressespiegel zum Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen
09. November
„Die Ablehnung einer Behandlung ist bindend“
Bundesärztekammerpräsident Hoppe hält Reichweitenbeschränkung von Patientenverfügungen für nicht sinnvoll
BERLIN. Im Gegensatz zum Marburger Bund hält es Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe für falsch, die Reichweite von Patientenverfügungen auf finale Krankheitsstadien zu beschränken. Anders als Justizministerin Brigitte Zypries fordert er, daß Patienten vor Abfassen der Willenserklärung mit ihrem Arzt sprechen sollten. Die Verfügung sollte möglichst zeitnah zur Entscheidungssituation formuliert werden und die konkrete Behandlungssituation möglichst genau beschreiben, sagte Hoppe im Interview mit der „Ärzte Zeitung“. Mit Hoppe sprach Hanno Kautz.
Ärzte Zeitung, 09.11.2004
Auch mündliche Patientenverfügungen sollen gültig sein
Gesetzentwurf der Justizministerin stößt auf Kritik
BERLIN (hak). Auf ein geteiltes Echo ist der Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries zur Patientenverfügung gestoßen. Selbst innerhalb der Parteien gibt es kein einheitliches Meinungsbild. Kritik äußerte der Marburger Bund auf seiner Hauptversammlung in Berlin.
Ärzte Zeitung, 09.11.2004
08. November
Medizinethiker für Neuregelung der Patientenverfügung
Aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt Lübecker Empfehlungen
Am 5. November 2004 hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Entwurf zur gesetzlichen Regelung der so genannten Patientenverfügung vorgelegt. Mit diesem Entwurf folgt ihr Ministerium Empfehlungen, deren wissenschaftliche Grundlagen maßgeblich von einer interdisziplinären Forschungsgruppe der Universität zu Lübeck erarbeitet wurden.
PRESSEMITTEILUNG Universität zu Lübeck 08.11.04
Anm.: Bioethik-Kritiker sehen das etwas anders…
06. November
Bundesjustizministerin will Rechte der Patienten stärken
Deutsche Hospizstiftung sieht arge Mängel im Gesetzentwurf – Union warnt vor Mißbrauch – Votum des Parlaments mißachtet
von Frank Diering
DIE WELT 06.11.04
„Der Gesetzentwurf ist eine Katastrophe“
Affront gegen das Parlament – Einstieg in die Sterbehilfe? Zypries Patientenverfügung wird hart kritisiert
Von Rainer Woratschka
Berlin – Schwerer könnten die Vorwürfe kaum sein, gegen die sich Brigitte Zypries verteidigen muss. Nein, sie betreibe „keinesfalls“ den Einstieg in die aktive Sterbehilfe, versichert die Justizministerin.
TAGESSPIEGEL 06.11.04
Grüne: Zypries legalisiert Sterbehilfe
Nickels kritisiert neue Regeln zu Patientenverfügungen
BERLIN, 5. November. Die Grünen-Politikerin Christa Nickels hat den Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) scharf kritisiert.
BERLINER ZEITUNG 06.11.04
Mehr Autonomie am Lebensende
Justizministerin Zypries will das Recht von schwerkranken Patienten stärken, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Auch die Verfügungen von Wachkoma-Patienten sollen gelten. Damit stellt sich die Ministerin gegen die Enquetekommission
Von Christian Rath
TAZ 06.11.04
Tod auf Verlangen: Marburger Bund lehnt Gesetz zur aktiven Sterbehilfe rigoros ab
Berlin – Der Marburger Bund hat sich strikt gegen eine gesetzliche Regelung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen.
DIE WELT 06.11.04
05. November
Zypries für frühzeitige Patientenverfügung
Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin
DEUTSCHLANDRADIO 05.11.04
Zypries Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung birgt Gefahren
Patientenverfügung stärken – Gedanken des Lebensschutzes Rechnung tragen
Zum Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung der Bundesjustizministerin Zypries erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission ‚Ethik und Recht der modernen Medizin‘, Thomas Rachel MdB:
PRESSEMITTEILUNG Thomas Rachel MdB CDU, 05.11.04
Regierungsentwurf zu Patientenverfügungen unakzeptabel
Anläßlich der Vorstellung des Entwurfs der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“:
Der heute von der Bundesregierung präsentierte Gesetzentwurf begegnet gravierenden Bedenken.
PRESSEMITTEILUNG Hubert Hüppe 05.11.04
Kauch: FDP unterstützt die Richtung des Zypries-Entwurfs zur Patientenverfügung
BERLIN. Zur heutigen Vorstellung des Referentenentwurfs des Bundesjustizministerium zur Patientenverfügung erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission ‚Ethik und Recht der Modernen Medizin‘, Michael Kauch: Die FDP unterstützt die Richtung des Referentenentwurfs zur Patientenverfügung, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute vorgestellt hat. Er deckt sich in drei zentralen Punkten mit dem Antrag, den die FDP-Bundestagsfraktion im Juni in den Bundestag eingebracht hat.
PRESSEMITTEILUNG Michael Kauch, MdB, FDP 05.11.04
Bundesjustizministerium schummelt sich an den Qualitätskriterien von Patientenverfügungen vorbei
Berlin. „Der Gesetzesentwurf fördert den Wildwuchs an Entscheidungen, denen schwerstkranke Menschen bereits heute ausgesetzt sind. Allein durch unüberprüfbare Zeugenaussagen über das Leben oder den Tod eines Menschen zu bestimmen, ist grob fahrlässig“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung.
PRESSSEMITTEILUNG Deutsche Hospiz Stiftung 05.11.04
Appell an Justizministerium und Bundestag: Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!
„Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden. Deshalb darf der Gesetzgeber Patientenverfügungen, die tödliche Unterlassungen bei einwilligungsunfähigen Menschen einfordern, auf keinen Fall legalisieren.“
Mit diesem eindringlichen Appell reagieren die Hospizvereinigung OMEGA und die bioethik-kritische Organisation BioSkop auf den Referentenentwurf zur Legalisierung von Patientenverfügungen, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute in Berlin vorgestellt hat.
PRESSEMITTEILUNG BioSkop e.V und OMEGA 05.11.04
DGHS: Bürger sehen Einbußen bei der Gesundheitsversorgung; Krankheiten werden sich durch Mittelknappheit verschlimmern; Entscheidungshoheit von Ärzten wird abgelehnt; neue Emnid-Umfrage im Auftrag der DGHS
(dgpd Augsburg) Im Focus der neuen repräsentativen Meinungsumfrage stehen die Entwicklungen im Gesundheitswesen, insbesondere die potenziellen Folgen der Mittelknappheit, die Frage der Entscheidungskompetenz bei lebensverlängernden Maßnahmen sowie die Wichtigkeit einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. Die Ergebnisse in Kürze
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) 05.11.04
Anm.: Die DGHS ist Befürworter der aktiven Sterbehilfe.
„Aktives Töten von Menschen darf es für Ärzte nicht geben“
Marburger Bund startet diese Woche eine Initiative gegen aktive Sterbehilfe – Zypries will Rechte der Patienten stärken
von Frank Diering
DIE WELT 03.11.04
Marburger Bund bekräftigt Ablehnung der aktiven Sterbehilfe
BERLIN. Ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe lehnt die Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) strikt ab.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 02.11.04