Hospiz- und Palliativversorgung

03.05.15: Bundeskabinett beschließt Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Das Bundeskabinett hat am 29.04.15 in Berlin den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland.

„Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf werden wir die Versorgung und Begleitung von schwerstkranken Menschen deutlich verbessern“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Pressemitteilung vom selben Tag.

„Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. Zudem schaffen wir individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen. Denn jeder schwerstkranke Mensch soll die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die er oder sie in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt“, so Gröhe.

Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern.

Regelungen des Entwurfs eines Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) im Einzelnen:

Screenshot Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

  • Konkret soll die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Im vertragsärztlichen Bereich sollen die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren. Dies zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen.
     
  • Des Weiteren soll der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhalten, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren.
     
  • Außerdem soll, um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt werden.
     
  • Auch soll die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize verbessert werden. Dies soll zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen geschehen. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize sollen so einen höheren Tagessatz je betreutem Versichertem erhalten, genauer eine Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro. Zum anderen sollen die Krankenkassen künftig 95 Prozent tragen statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils von 5 Prozentpunkten entspricht laut Gesundheitsministerium dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, da dadurch sichergestellt bleibe, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibe.
     
  • Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste sollen laut Gesetzentwurf künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt werden, wie z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter, und es soll ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt werden. Die finanzielle Förderung soll zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung erfolgt. Auch soll der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden und Krankenhäuser sollen Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen können.
     
  • Zudem soll Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung wird. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sollen nicht mehr nur freiwillig sein, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, sollen eine zusätzliche Vergütung erhalten.
     
  • Schließlich soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot soll ebenfalls von den Krankenkassen finanziert werden.
     
  • Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht.
     
  • Außerdem sollen die Krankenkassen zur individuellen Beratung der Versicherten und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen und Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet werden.

Bis der Gesetzentwurf endgültig im Deutschen Bundestag durch ist, wird es wohl noch etwas Zeit dauern. Bis dahin wird es üblicherweise noch diverse Änderungen geben.
 

Kritik von Verbänden am Hospiz- und Palliativgesetz

Zu dem im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hatten bereits im Vorfeld zahlreiche Verbände kritisch Stellung bezogen. Einige Anregungen und Verbesserungsvorschlägen sind offenbar berücksichtigt worden, gleichwohl gab es weitere Kritik an der Endfassung im Hinblick auf diverse unberücksichtigte Probleme. Den meisten Kritikern geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband fordert Gewährleistung hospizlicher Begleitung und palliativer Versorgung in allen Krankenhäusern

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßte in einer Presseaussendung vom 29.04.15 das durch den Kabinettsbeschluss auf den Weg gebrachte Hospiz- und Palliativgesetz. „Es ist gut, dass die von uns geforderten Nachbesserungen im Bereich der ambulanten Hospizarbeit im Wesentlichen übernommen wurden“, so Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.

Anlässlich der Erörterung des HPG am 13. April 2015 hatte der DHPV, die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland, unter anderem gefordert, dass die von ambulanten Hospizdiensten in Krankenhäusern erbrachten Sterbebegleitungen finanziert werden und dass den ambulanten Diensten nicht nur Personal-, sondern auch die Sach- und Verwaltungskosten erstattet werden.

„Die meisten Menschen sterben nach wie vor im Krankenhaus. Deshalb ist die Verbesserung der sogenannten allgemeinen Palliativversorgung im Krankenhaus sehr wichtig. Dieser Punkt ist im neuen Gesetz bisher nicht berücksichtigt. Hier besteht Nachbesserungsbedarf“, so Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV. Es sei notwendig, dass auch in Krankenhäusern ohne Palliativstation die hospizliche Begleitung und palliative Versorgung gewährleistet wird, etwa durch palliative Konsiliardienste sowie gute Kenntnisse der Grundlagen hospizlicher Begleitung und palliativer Versorgung. „Das gilt nicht nur für Ärzte und Pflegende“, so Bolze.

Der Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen gehöre zur täglichen Arbeit eines jeden Krankenhauses und betreffe alle im Krankenhaus tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von der Reinigungskraft bis hin zum Ärztlichen Direktor.

Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor 2-Klassen-Sterben – Kabinett vergrößert Kluft bei der Sterbebegleitung

Kritik an dem Kabinettsbeschluss kam auch vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Es reicht nicht aus, die wenigen Inseln der Hospizarbeit sturmfest zu machen. Vielmehr müssen wir endlich die Ertrinkenden auf dem weiten Ozean erreichen. Der Kabinettsbeschluss erreicht die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen nicht. Das betrifft jedes Jahr 340.000 Menschen“, erklärte Brysch in einer Pressemitteilung vom 29.04.15.

Die Patientenschützer warnen vor der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses. „Die Ungleichbehandlung von Sterbenden in Hospizen und Pflegeheimen würde noch größer. Die Sozialkassen übernehmen in Hospizen 255 Euro am Tag, in Pflegeheimen maximal 54 Euro. Deshalb muss der Bundestag das Zwei-Klassen-System abschaffen“, forderte Brysch.

Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen erforderlich

Konkret fordern die Patientenschützer einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen. Bei der Qualität dürfe es keine Kompromisse geben. Was heute im Hospiz gilt, müsse dann auch im Pflegeheim Standard werden. Dazu gehören examinierte Pflegekräfte mit Palliativ-Ausbildung, Therapeuten, eigene Schmerzapotheke, psycho-soziale Begleitung und ein Netzwerk von Palliativmedizinern. Diese Maßnahmen werden laut den Patientenschützern rund 720 Millionen Euro pro Jahr kosten.

„Hier muss sichergestellt sein, dass die Qualität tatsächlich bei den Sterbenden ankommt. Für jeden Sterbenden im Pflegeheim müssen 1,3 Vollzeitkräfte vorgehalten werden. Einen solchen verbindlichen Personalschlüssel muss es auch für die rund 200 Hospize geben. Denn die Bundesregierung will die Krankenkassen dazu verpflichten, für jeden Hospiz-Patienten täglich 57 Euro mehr auszugeben. So werden die Träger verpflichtet, überall gleiche Leistungsangebote vorzuhalten“, sagte Brysch. Für die Sterbebegleitung fordern die Patientenschützer eine Vollfinanzierung in den letzten Lebenswochen. Teilkasko dürfe es bei der Hospiz- und Palliativversorgung nicht geben.

Ebenfalls müsse das neue Hospiz- und Palliativgesetz mehr Transparenz bringen. „Wir wollen alle zwei Jahre wissen, wo gestorben wird und welcher Patient tatsächlich Palliativ- und Hospizleistungen bekommt. Deshalb muss die Bundesregierung regelmäßig einen „Bericht zur Versorgung Sterbender in Deutschland“ vorlegen. So wird schnell eine Unterversorgung offenkundig. Schließlich brauchen nach WHO-Angaben 535.000 Sterbende professionelle Sterbebegleitung“, so Brysch. Nach Schätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz erhalten sie aber heute maximal 90.000 Sterbende.

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP): Palliativbeauftragte für jedes Krankenhaus und jede stationäre Pflegeeinrichtung notwendig

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) fordert unterdessen in einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf Palliativbeauftragte für jedes Krankenhaus und jede stationäre Pflegeeinrichtung. „In jedem Krankenhaus und jeder stationären Pflegeeinrichtung sollte es einen verantwortlichen Palliativbeauftragten geben“, bekräftigt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, anlässlich des Bundeskabinettsbeschluss.

Die DGP verwies darauf, dass nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser über Palliativstationen verfügen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er aus Sicht der DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte. „Es gilt, schwerstkranken Patienten aus sämtlichen Abteilungen eines Krankenhauses im Bedarfsfall den Zugang zur Palliativversorgung zu ebnen.“ Wichtig wäre deshalb, mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik dafür zu sorgen, dass Strukturen der Palliativversorgung entwickelt werden können, die den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden.

Stationäre Einrichtungen und dort tätige Pflegekräfte brauchen dringend Unterstützung

Ebenso dringend benötigt werde diese Struktur, um die allgemeine Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen zu etablieren und umzusetzen. „Noch sind wir weit davon entfernt, dass in allen Altenpflegeheim schwerstkranke und sterbende Bewohner am Ende ihres Lebens im Sinne einer guten Palliativversorgung begleitet werden können“, ergänzte Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege der DGP. „Die stationären Einrichtungen und insbesondere die dort tätigen Pflegekräfte brauchen hier dringend Unterstützung.“ Dies erfordere fachliche wie personelle Ressourcen, denn im Angesicht extrem hoher Arbeitsbelastung werde eine Palliativbedürftigkeit häufig nicht wahrgenommen. Hier brauche es neben der Ausbildung auch eine strukturierte Anleitung, um das Erlernte im Alltag um- und einzusetzen.

Der Palliativbeauftragte soll „für die Implementierung der allgemeinen Palliativversorgung, für die Umsetzung von Qualitätsstandards in der Palliativversorgung und für die lokale und regionale Vernetzung in der Palliativversorgung zuständig sein“, betonte die DGP abschließend.

Caritas und Diakonie fordern weitergehenden Ausbau von Hospiz und Palliativangeboten

Die Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes und der Diakonie Deutschland, Peter Neher und Ulrich Lilie fordern einen Tag vor dem verabschiedeten Gesetzentwurf in einer Presseerklärung einen weitergehenden Ausbau von Hospiz und Palliativangeboten, um schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen gut zu begleiten.

So begrüßen die beiden christlichen Wohlfahrtsverbände den vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem der Ausbau von hospizlichen und palliativen Angeboten gestärkt werden soll. „Schwerstkranke und sterbende Menschen leiden oft nicht nur an körperlichen Schmerzen. Sie leiden auch an den psychischen, den sozialen, und häufig auch finanziellen Folgen ihrer Krankheit. Das Ziel einer guten Betreuung und Begleitung am Lebensende muss es daher sein, nicht nur die körperlichen Schmerzen zu lindern sondern die Menschen mit ihrer Angst und Trauer und mit ihrer Einsamkeit nicht alleine zu lassen“, macht Neher deutlich. So könne es gelingen, die letzte Phase des Lebens gut und würdevoll für die Sterbenden und ihre Angehörigen zu gestalten.

Würde jedes Menschen auch im Prozess des Sterbens wahren

„Die gottgegebene Würde jedes Menschen auch im Prozess des Sterbens zu wahren, ist das Ziel und die Aufgabe christlichen Handelns. Ein flächendeckendes Angebot der Palliativ- und Hospizversorgung ermöglicht es, alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut zu versorgen und zu begleiten“, betonte Lilie.

Allein um dieses Angebot in rund der Hälfte der Pflegeheime ausbauen zu können, ist nach Berechnungen von Caritas und Diakonie ein Betrag von mindestens 275 Millionen Euro erforderlich. „Die vom Bundesgesundheitsministerium veranschlagte und im Gesetzentwurf genannte Summe liegt hier deutlich unter unseren Berechnungen. Dies wird dem Anspruch des Gesetzentwurfs bei weitem nicht gerechnet“, kritisieren Lilie und Neher.

Ergänzende Informationen:

Presseschau zum Bundeskabinettsbeschluss zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Bundeskabinett verabschiedet neues Hospiz- und Palliativgesetz
AERZTEBLATT.DE 29.04.15

Palliativmedizin – für alte und junge Menschen
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz, dessen Entwurf das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, verfolgt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Ziel, ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland zu schaffen. Die Diskussion über die einzelnen Maßnahmen des Gesetzes wird hoffentlich die Palliativmedizin in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken.
AERZTEBLATT.DE Blog Res medica, res publica 29.04.15

Kabinett beschließt Palliativgesetz
Ärzte Zeitung online, 29.04.15

„Wir brauchen Palliativberatung in Krankenhäusern“
Petra Anwar im Gespräch mit Anke Schaefer und Christopher Ricke
DEUTSCHLANDRADIO 29.04.15

2-Klassen-Sterben: Kabinett vergrößert Kluft bei der Sterbebegleitung
Das Bundeskabinett hat eine Verbesserung der Hospiz- und Palliativarbeit beschlossen. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Berlin. „Es reicht nicht aus, die wenigen Inseln der Hospizarbeit sturmfest zu machen. Vielmehr müssen wir endlich die Ertrinkenden auf dem weiten Ozean erreichen. Der Kabinettsbeschluss erreicht die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen nicht.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Stiftung Patientenschutz 29.04.15

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin fordert Palliativbeauftragte für jedes Krankenhaus und jede stationäre Pflegeeinrichtung
„In jedem Krankenhaus und jeder stationären Pflegeeinrichtung sollte es einen verantwortlichen Palliativbeauftragten geben.“ unterstreicht Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich des heute dem Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin 29.04.15

DHPV fordert in allen Krankenhäusern die Gewährleistung hospizlicher Begleitung und palliativer Versorgung
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßt das heute durch den Kabinettsbeschluss auf den Weg gebrachte Hospiz- und Palliativgesetz.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) 29.04.15

Minister Gröhe: „Schwerstkranke Menschen nicht allein lassen“
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ beschlossen.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Gesundheit 29.04.15

Präsidenten von Caritas und Diakonie fordern weitergehenden Ausbau von Hospiz und Palliativangeboten
„Wir brauchen dringend mehr Angebote im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung, um schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen gut zu begleiten“, fordern die Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes und der Diakonie Deutschland, Peter Neher und Ulrich Lilie.
PRESSEMITTEILUNG Diakonie Deutschland 28.04.15

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