29.11.14: Deutscher Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe

Der Deutsche Ethikrat hat sich im Rahmen seiner öffentlichen Plenarsitzung am 27. November 2014 mit Fragen der Beihilfe zur Selbsttötung beschäftigt und plant, auf Grundlage dieser Sitzung eine Empfehlung vorzulegen. Dies teilte die Pressestelle des Ethikrates am 28.11.14 mit.

Im Mittelpunkt der Beiträge der Ratsmitglieder und der anschließenden Diskussion standen dem Bericht zufolge die ethische und rechtliche Verortung der Begriffe Würde, Autonomie und Selbstbestimmung, die Sicht der Palliativmedizin und Suizidprävention, das Selbst- und Fremdverständnis des ärztlichen Auftrags, die besondere Rolle von Sterbehilfeorganisationen sowie mögliche gesetzliche Regelungsmodelle und ihre Implikationen.

Im zusammenfassenden Beitrag untersuchte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen die grundsätzlich möglichen gesetzlichen Regelungsansätze auf Stärken und Schwächen. Diese Analyse ergab, dass es keine durchweg optimale gesetzgeberische Lösung gibt, sondern nur eine möglichst gute, wenn Lebensorientierung, Selbstbestimmung, Solidarität und die Integrität des ärztlichen Berufs angemessen berücksichtigt werden sollen. In diesem Abwägungsprozess müsse der Gesetzgeber den unterschiedlichen Überzeugungen in der Gesellschaft Rechnung tragen.

Konsens: Geltende Rechtslage im Grunde ausreichend

Konsens habe unter den Ratsmitgliedern bestanden in der Einschätzung, dass die geltende Rechtslage im Grunde ausreichend sei. In den Angeboten organisierter Suizidbeihilfe, insbesondere den gewerbsmäßigen, wurden erhebliche Probleme und Gefährdungen im Hinblick auf eine gründliche Berücksichtigung unklarer Situationen von Selbstbestimmung gesehen.

Für den Fall einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe wurde laut dem Bericht die Problematik diskutiert, konstruktive und praktikable Lösungen zu finden, die die intime Situation des Sterbens in der Privatsphäre belassen und das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis vor belastenden Eingriffen durch den Gesetzgeber schützen.

Einigkeit habe auch darin geherrscht, dass die ärztliche Suizidbeihilfe als Gewissensentscheidung im Einzelfall möglich sein sollte, ohne dass sie ein reguläres Angebot der Ärzteschaft oder die Aufgabe eines Arztes wäre. Als problematisch schätzt der Ethikrat das derzeit uneinheitlich geregelte ärztliche Standesrecht ein. Es gelte sowohl die Verantwortung der Ärzte als auch ihre Gewissensfreiheit zu berücksichtigen.

Der Ethikrat hat beschlossen, eine Ad-hoc-Empfehlung zur Suizidbeihilfe zu erarbeiten, die er in seiner Dezember-Sitzung verabschieden wird.

Die Beiträge der Sitzung könnenhier auf der Webseite des Ethikrates nachgehört und nachgelesen werden.

Ergänzende Informationen:

Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der Suizidprävention
Ad-hoc-Empfehlung deutscher Ethikrat, veröffentlicht am 19.12.14 (4 Seiten)

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