Patientenverfügung

29.03.13: Patientenverfügung und Organspende: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) rät zum Widerspruch gegen Hirntoduntersuchung

Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO)Im Zusammenhang mit einer am 19. März 2013 veröffentlichten „Orientierungshilfe“ der Bundesärztekammer (BÄK) zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspende übte der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) scharfe Kritik und beklagte eine Irreführung der Patienten. Die BÄK vertritt in ihrem Papier die Auffassung, dass es kein Widerspruch sein muss, wenn Menschen in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen und gleichzeitig ihre Organspendebereitschaft dokumentieren (siehe das Themenspecial vom 23.03.2013).

„Die Bundesärztekammer versucht durch ein Arbeitspapier den Patientenwillen so zu verfälschen, dass eine Entnahme von Organen möglich ist, obwohl der Patient lebensverlängernde Maßnahmen in seiner Patientenverfügung ausgeschlossen hat. Dabei versucht man so weit wie möglich diese Verfügung auszuhebeln, indem eine Formulierung vorgeschlagen wird, die es den Ärzten ermöglicht, bis zu mehreren Tagen vor und nach einer Hirntodfeststellung diesen Patientenwillen zu umgehen“, kritisierte KAO in einer Presseaussendung vom 27.03.13. KAO ist ein Verein, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen.

„Das Ziel der dabei tätigen Arbeitsgruppe war eindeutig: Es geht um die Gewinnung von möglichst vielen Organen, nicht um umfassende Informationen der Patienten. So wird von „intensivmedizinischen Maßnahmen“ geredet, die man sowohl vor als auch nach der Feststellung des Hirntodes gestatten soll. Es fehlt ein Hinweis darauf, dass der Patient vor und nach dieser Feststellung im selben Zustand ist – er also zweifellos noch lebt“, so KAO.

Willen in der Patientenverfügung deutlich ausdrücken

Der Verein rät allen Menschen, ihren Willen in der Patientenverfügung deutlich auszudrücken. KAO weist darauf hin, dass ein Ausschluss lebensverlängernder Maßnahmen und die Bereitschaft zur Organspende sich grundsätzlich widersprechen. Wer eine Entnahme von Organen und Geweben ablehnt, solle das ganz deutlich machen. Zusätzlich – so der Rat der Organspendekritiker – sollte man die Durchführung einer Hirntoduntersuchung in der Patientenverfügung ablehnen und einen Bevollmächtigten beauftragen, dieses auch durchzusetzen.

Nach den Worten von Renate Focke aus Bremen, 1. Vorsitzende von KAO, hat das mehrere Vorteile: „Die Patienten können nicht der Qual dieser Untersuchung ausgesetzt werden, die nicht mehr ihnen, sondern nur noch einer möglichen Organentnahme dient. Sie können zudem nicht zu einer juristischen Leiche erklärt werden, was bedeutet, dass die Krankenkasse dann von ihrer Leistungspflicht befreit wäre. Eine Weigerung von Angehörigen, nach der Feststellung des Hirntodes einer Organentnahme zuzustimmen, würde bedeuten, dass das Krankenhaus die Kosten von diesen einfordert – für die Behandlung einer „Leiche“. Gerichtsprozesse zu derartigen Fällen hat es bereits gegeben. Schließlich können die Patienten, wenn es keine Aussicht auf Erholung gibt, im Kreise ihrer Angehörigen sterben, nachdem die Beatmung abgestellt worden ist“, so Focke.

Auf seiner Internetseite unter www.initiative-kao.de hält Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. weitere Hintergrundinformationen und Angehörigenberichte zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod bereit. Umfassende kritische Informationen zur Organspende bietet auch die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, mit der KAO zusammenarbeitet, unter www.organspende-aufklaerung.de.

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