22.02.13: Deutsche Stiftung Patientenschutz: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung scheitert am Systemversagen

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich am 20. Februar 2013 mit einem Bericht zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz (ehemals Deutsche Hospiz Stiftung), Eugen Brysch kritisierte vor diesem Hintergrund die mangelhafte Umsetzung der SAPV.

Wie die Stiftung in einer Presseaussendung erläuterte, gibt es seit sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf SAPV. Der Gesetzgeber wollte damals jährlich 80.000 Menschen mit schwersten Symptomen durch bundesweit 330 speziell ausgebildete Teams versorgen. Sie bestehen aus Ärzten, Pflegekräften und Sozialarbeitern. So ist es möglich, dass sie bei Bedarf die komplette medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten übernehmen können. Ziel war es, eine solche umfassende Versorgung Zuhause und im Pflegeheim möglich zu machen.

SAPV: Von einer bundesweiten Versorgung kann nicht die Rede sein

Der aktuelle Bericht zeige jedoch ein anderes Bild: Maximal 50 Prozent der Menschen, die diese speziellen palliativen Leistungen benötigen, erhalten sie laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz tatsächlich. Selbst diese Zahlen seien „geschönt“, denn es würden nur Abrechnungsfälle gezählt. Wenn ein Patient zum Beispiel in zwei Quartalen SAPV erhält, werde er zwei Mal gezählt. Ebenso kämen diese Leistungen nur in wenigen Fällen aus einer Hand.

„Von einer bundesweiten Versorgung kann nicht die Rede sein. In Westfalen-Lippe leben 8,3 Millionen Menschen. Es gibt aber nur zwei SAPV-Teams. In Bayern leben 12,5 Millionen Menschen, von 71 Landkreisen haben nur 13 ein SAPV-Team. Beispiel Baden-Württemberg: Von 35 Landkreisen haben nur 14 ein SAPV-Team. Diese Zahlen zeigen, dass wir noch weit davon entfernt sind, 80.000 Schwerstkranke im Jahr mit diesem besonderen Angebot zu erreichen“, kritisierte Brysch.

Ebenso werde deutlich, dass der Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung für viele Patienten ein „leeres Versprechen“ ist. „Auch wenn sie es wollen, können sie wegen fehlender Angebote diese Leistungen gar nicht in Anspruch nehmen. Es war geplant, dass für je 250.000 Einwohner ein SAPV-Team zuständig ist. Die Zahlen zeigen aber ein anderes Bild. Wie lange wird Bundesgesundheitsminister Bahr diesem Systemversagen weiter zuschauen? Wie lange müssen Menschen in Deutschland leiden, bis endlich der Rechtsanspruch Realität wird? Bei diesem Thema sind neben den Kassen auch die Leistungsanbieter in der Pflicht“, betonte der Patientenschützer abschließend.

Ergänzende Informationen:

Nach oben

Zur Rubrik Hospiz- und Palliativversorgung