03.04.13: Zentralrat der Muslime in Deutschland: Handreichung zu Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat am 26. März 2013 eine lesenswerte Handreichung zum Thema Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht veröffentlicht. Darin sieht der ZMD in der Sterbebegleitung und der Schmerztherapie mit Palliative Care „eine gute und menschliche Alternative zur direkten aktiven Sterbehilfe, die in vieler Hinsicht mit dem Sinn und Geist von Leben und Tod im Islam vereinbart werden kann“. Sie sei „eine vernünftige Alternative zur direkten aktiven Sterbehilfe“.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist laut Selbstdarstellung eine Dachorganisation von derzeit 22 muslimischen Dachorganisationen und umschließt auch Einzelmitglieder. Autor der Handreichung unter Mitwirkung weiterer Ärzte und Wissenschaftler ist Dr. M. Zouhair S. Halabi, Arzt für Innere Medizin, Strahlentherapie und Palliative Medizin.
Striktes „Nein“ zur aktiven Sterbehilfe
„Wir unterstreichen die Haltung der deutschen Ärzteschaft zu ihrem strikten „Nein“ zur aktiven Sterbehilfe. Wir fordern und begrüßen deswegen die Weiterentwicklung und flächendeckende Verbreitung der Palliative Medizin und Palliative Care“, so Zouhair Halabi vor dem Hintergrund einer geplanten neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Suizidhilfe-Verbot (siehe das Themenspecial vom 19.01.13 unten). „Alle Gelehrten und anerkannten Gutachten der islamischen Fatwa Gremien der verschiedenen muslimischen Rechtsschulen (Sunniten und Schiiten) lehnen die aktive direkte oder indirekte Sterbehilfe sowie die Selbsttötung und die ärztliche Beihilfe zum Suizid strikt ab“, heißt es im Schlusswort des 16-seitigen Papiers.
„Jeder Mensch hat das Recht, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnitts zu bestimmen („Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“), jedoch immer im Rahmen der gültigen Gesetze und nach seiner religiösen Überzeugung“, so Halabi weiter. Deshalb sei es auch so wichtig, dass Muslime sich ernsthaft Gedanken machen über Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Dazu werde der Zentralrat in der nächsten Zeit eine Aufklärungskampagne starten, insbesondere im Zusammenhang von Organspenden, kündigte der ZMD an.
Die Handreichung ist auf der Webseite des Zentralrates der Muslime in Deutschland e.V. abrufbar und in Kürze auch in gedruckter Form über die ZMD-Geschäftsstelle zu beziehen.
Ergänzende Informationen:
- Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht – Eine Handreichung des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD)
vom 19.03.13 (16 Seiten, PDF-Format)
- Themenspecial vom 19.01.13: Gesprächsbedarf zu Gesetzentwurf für ein Suizidhilfe-Verbot: Geplante Bundestagsentscheidung ausgesetzt