13.10.12: Bundesrat berät über Verbot der Suizidbeihilfe: Länderinitiative abgelehnt – keine Stellungnahme zum Regierungsgesetzentwurf
Am 12.10.12 befasste sich der Bundesrat mit einem möglichen Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung. Hierzu lagen ein Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz vom Mai 2010 sowie ein kürzlich eingebrachter Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Rheinland-Pfalz möchte mit seiner Initiative die aus seiner Sicht nicht hinnehmbare Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe stellen. Konkret sollen Personen, die Werbung für Suizidbeihilfe machen, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn diese Werbemaßnahmen „in grob anstößiger Weise“ oder zu dem Zweck erfolgen, den Suizid zum Gegenstand kommerziellen Gewinnstrebens zu machen. Die Strafandrohung soll sich auf bis zu drei Jahre Freiheitsentzug erhöhen, wenn die Werbung die Selbsttötung einer Person tatsächlich zur Folge hat.
Der federführende Rechtsausschuss empfahl dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Innenausschuss riet hiervon der Länderkammer dagegen ab. Letztlich hat der Bundesrat beschlossen, den rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.
Keine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Auch bezüglich des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung gab es unterschiedliche Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse.
Wie es in dem Gesetzentwurf in der Einführung heißt, ist nach deutschem Strafrecht die eigenverantwortliche Selbsttötung ebenso wie deren Versuch oder die Teilnahme daran straflos, weil sich die Tötung nicht gegen einen anderen Menschen richtet. Dieses Regelungskonzept habe sich grundsätzlich bewährt. Es bedürfe jedoch der Korrektur, wo eine kommerzialisierte Suizidhilfe Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, der kommerzialisierten Suizidbeihilfe durch Personen Einhalt zu gebieten, deren Anliegen es ist, einer Vielzahl von Menschen in Form einer entgeltlichen Dienstleistung eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anzubieten. Beispielsweise geschehe dies durch das Verschaffen eines tödlich wirkenden Mittels und das Anbieten einer Räumlichkeit, in der das Gift durch die suizidwillige Person eingenommen werden kann. Zu denken sei aber auch an Fälle, in denen von Deutschland aus die Gelegenheit vermittelt werde, im Ausland die für eine Selbsttötung notwendigen Mittel und Räumlichkeiten zu erhalten.
Schaffung eines neuen Straftatbestands im Paragraph 217 des Strafgesetzbuch
Der Gesetzentwurf sieht daher die Schaffung eines neuen Straftatbestands im Paragraph 217 des Strafgesetzbuch vor, der in Absatz 1 die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Diese Tätigkeit soll „als abstrakt das Leben gefährdende Handlung“ verboten werden. Nach Absatz 2 sollen „Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahe stehende Personen, die sich lediglich als nicht gewerbsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen, von der Strafandrohung ausgenommen werden.“
Dieser zweite Passus sorgte bei Politikern, Ärzte- und Kirchenvertretern und Lebensrechtsverbänden für einen Sturm der Entrüstung, angesichts der schwammigen Definition „andere dem Suizidwilligen nahe stehende Personen“. Ungeachtet dessen hat am 29.08.12 das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen (siehe dazu das Themenspecial vom 30.08.12).
Der Rechtsausschuss im Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf ebenfalls ab, da er keine angemessene Lösung der Problematik darstelle. Insbesondere erscheine die Regelung, dass Ärzte und Pfleger straffrei bleiben sollen, fragwürdig, da diese dem Leben der betreuten Personen besonders verpflichtet seien. Der Innenausschuss erhob gegen den Entwurf keine Einwendungen. Im Ergebnis konnte sich der Bundesrat am 12.10.12 nicht zu einer Stellungnahme durchringen. Damit liegt die Verantwortung jetzt wieder beim Deutschen Bundestag.
Weiterführende Informationen:
- Bundesrat Sitzung am 12.10.12, Tagesordnung Top 5
TOP 5 a: Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (… StRÄndG)
Länderbeteiligung: Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Ausschussbeteiligung: R (fdf) – In
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 5a
Beschlusstenor: Ablehnung der EinbringungDrucksachen:
- Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (… StRÄndG)
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Bundesrat Drucksache 149/10, 10 Seiten, 23.03.10
- Empfehlungen der Ausschüsse R – In zu Punkt … der 876. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2010:
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (… StRÄndG) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Bundesrat Drucksache 149/1/10, 12 Seiten, 25.10.10
- Empfehlungen der Ausschüsse R-In zu Punkt … der 901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012:
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (… StRÄndG) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Bundesrat Drucksache 572/12* (Grunddrucksache 149/10), 3 Seiten, 28.09.12
* Ersetzt BR-Drucksache 149/1/10
- Beschluss des Bundesrates zum Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (… StRÄndG) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Bundesrat Drucksache 572/12 (Beschluss) (Grunddrucksache 149/10), 1 Seite, 12.10.12
TOP 5 b: Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Ausschussbeteiligung: R (fdf) – In
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 5 b
Beschlusstenor: keine StellungnahmeDrucksachen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 515/12, 17 Seiten, 31.08.12
- Empfehlungen der Ausschüsse R – In zu Punkt … der 901. Sitzung des Bundesrates am 12.Oktober 2012: Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Bundesrat Drucksache 515/1/12, 2 Seiten, 28.09.12
- Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Bundesrat Drucksache 515/12 (Beschluss), 1 Seite, 12.10.12
- Plenarprotokoll zur 901. Sitzung des Bundesrates am 12.10.12
Plenarprotokoll 901 (Dort Top 5)
- Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (… StRÄndG)
Berichte und Themenspecials
- Meinungslos zur Sterbehilfe
Bundesrat stimmt weder für noch gegen Verbot der gewerbsmäßigen Suizid-Beihilfe. Uneinigkeit auch bei Senkung der Rentenbeiträge
Von Stefan von Borstel und Matthias Kamann
DIE WELT 13.10.12
- 30.09.12: Deutscher Ethikrat sieht Regulierungsbedarf für die organisierte Suizidbeihilfe
- 30.08.12: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- 03.08.12: Überarbeiteter Referenten-Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung: Sturm der Entrüstung über mögliche Liberalisierung
- Themenspecial 08.06.12, ergänzt am 23.06.12: Kritik an Referenten-Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Förderung der Suizidbeihilfe – Verbände fordern Überarbeitung
- 09.03.12: Koalitionsausschuss von Union und FDP will Verbot gewerbsmäßiger Förderung der Selbsttötung
Der Koalitionsausschuss von Union und FDP hat bei seinem Treffen am 04.03.12 beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Konkret wollen sie die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen und dafür einen neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch schaffen.
Presseschau zur Bundesratssitzung am 12.10.12 zum Gesetzentwurf zum Verbot der Suizidbeihilfe
Hier finden Sie chronologisch sortiert eine Auswahl an Meldungen zur Bundesratssitzung zur Suizidbeihilfe
Bundesrat debattiert über gewerbsmäßige Sterbehilfe
Berlin – Der Bundesrat will keine eigene Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Suizidbeihilfe abgeben.
AERZTEBLATT.DE 15.10.12
Bundesratsbefassung: Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe
DHPV fordert weitergehende Änderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Suizidbeihilfe
PRESSEMITTEILUNG Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) 15.10.12
Meinungslos zur Sterbehilfe
Bundesrat stimmt weder für noch gegen Verbot der gewerbsmäßigen Suizid-Beihilfe. Uneinigkeit auch bei Senkung der Rentenbeiträge
Von Stefan von Borstel und Matthias Kamann
DIE WELT 13.10.12
„Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“
Keine Mehrheit für Sterbehilfe-Initiative im Bundesrat
DOMRADIO 12.10.12
Sterbehilfegesetz: Das Schweigen der Länder
Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe hat eine heiße Diskussion entfacht. Jetzt war das Thema im Bundesrat – doch die Länderkammer hat entschieden: Kein Kommentar.
Ärzte Zeitung online 12.10.12
Sterbehilfe-Initiative von Rheinland-Pfalz gescheitert
Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat mit seiner Sterbehilfe-Initiative gescheitert.
SWR 12.10.12
Bundesrat debattiert über Sterbehilfe
Die Länder sind beim Thema Sterbehilfe gespalten.
DOMRADIO 12.10.12
Weiter Streit um die Sterbehilfe
Berlin. Nach intensiver Debatte über die Sommermonate hatte das Bundeskabinett vorgeschlagen, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten.
DER WESTEN 12.10.12
Busemann: Niedersachsen unterstützt Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sterbehilfe
Berlin. In seiner Rede im Deutschen Bundesrat begrüßte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann den vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
PRESSEMITTEILUNG Niedersächsisches Justizministerium 12.10.12
Bayern stimmt im Bundesrat für das Sterbehilfegesetz der Bundesregierung
Justizministerin Dr. Beate Merk: „Wir wollen ein deutliches Signal setzen: Geschäfte mit dem Tod darf es nicht geben!“
PRESSEMITTEILUNG Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 12.10.12
Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe
Rheinland-Pfalz gegen Werbung für Suizidbeihilfe
Rheinland-Pfalz hat seinen früheren Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe erneut in den Bundesrat eingebracht. Es sollen mit dem Gesetzentwurf solche Werbemaßnahmen erfasst werden, die grob anstößig oder allein auf kommerzielle Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
PRESSEMITTEILUNG Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz 12.10.12