08.12.12: Bundesparteitag: Richtungsweisender CDU-Beschluss zu Sterbehilfe
Die CDU Deutschlands veranstaltete vom 3. bis 5. Dezember 2012 in Hannover ihren 25. Parteitag. Dabei wurde unter anderem auch ein Beschluss zur aktuellen Debatte um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Suizidbeihilfe gefasst. Beschlusstenor war, dass der Gesetzentwurf zum § 217 StGB von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) deutlicher Änderungen bedarf und auf jeden Fall nicht nur die gewerbliche, sondern auch die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll.
Im Beschluss C 83 vom 05.12.12 mit der Überschrift „Verbot der organisierten Sterbehilfe“ heißt es wörtlich:
„Die CDU Deutschlands begrüßt das vom Bundeskabinett verabschiedete klare Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit der Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Suizidhilfe wird eine besonders verwerfliche Form der Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Sie ist deshalb besonders verwerflich, weil mit der Not todkranker Menschen Profite erzielt werden sollen. Daher ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Die CDU Deutschlands fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber auf, sich darüber hinaus dafür einzusetzen, dass auch die unentgeltlich, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung (organisierte Sterbehilfe) unter Strafe gestellt wird.“
Reaktionen auf den Parteitagsbeschluss zur Suizidbeihilfe
Auf dem Parteitag waren auch einige Vertreter der Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ unter Leitung von Thomas Schührer, dem Vorsitzenden des Durchblick e.V. anwesend. Zahlreichen Delegierten wurde die bereits letzte Woche vorgestellte Tablettenschachtel der „Todespille in der Mogelpackung“ überreicht, mit der die Lebensrechtler für ein umfassendes Verbot der Suizidbeihilfe warben. Am Rande des Parteitages sei auch mit einigen Delegierten gesprochen worden, um auf ihr Anliegen hinzuweisen, teilte die Initiative mit. Sie zeigten sich erfreut über den Beschluss und sahen sich in ihrem Anliegen bestärkt.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger lehnte unterdessen in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ die CDU-Pläne zur Suizidbeihilfe ab. „Die FDP will, dass die Kommerzialisierung von Sterbehilfe kriminalisiert wird, nicht der ehrenamtliche Helfer in einer extrem schwierigen Lebenssituation“, sagte die FDP-Politikerin mit Blick auf den Unionspartner. Den Beschluss, das geplante Verbot auszuweiten, lehne die FDP ab, bekräftige sie.
Lob der Christdemokraten für das Leben (CDL) für CDU-Beschluss zu Sterbehilfe
Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU, begrüßte in einer Presseaussendung vom 05. Dezember die kritische Beschäftigung des CDU-Bundesparteitags mit der Suizidbeihilfe.
„Als Christdemokraten für das Leben begrüßen wir es, dass sich der Bundesparteitag der CDU in Hannover überraschend mit einem Initiativantrag zum § 217 StGB der neuen stellvertretenden Parteivorsitzenden Julia Klöckner befasst hat. In dem Antrag wird ein deutliches Verbot jeder organisierten Sterbehilfe gefordert, nicht nur der gewerbsmäßigen. Der Antrag kritisiert deutlich den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum § 217, der sämtlichen, gemeinnützigen Sterbehilfeorganisationen in Deutschland die Ausweitung ihrer Aktivitäten erlauben würde. Daher fordert der Initiativantrag das klare Verbot auch jeder organisierten (nicht bezahlten) Sterbehilfe“, erklärte Löhr Hintergründe des Beschlusses. Der CDU-Bundesparteitag habe diesen Antrag nun in stark veränderter Fassung, aber mit eindeutigem Votum mit einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen unterstützt.
Der beschlossene Antrag entspreche in etwa der Position der Bundesärztekammer, der Kirchen und Hospizorganisationen. Er lasse hoffen, dass bis zur Abstimmung im Bundestag am 31. Januar 2013 der jetzige Kabinettsentwurf nicht ohne Alternative bleibt. Ebenso dass auch der unbegründete Fraktionszwang in dieser grundsätzlichen Thematik aufgehoben wird, so Löhr. Sie erinnerte daran, dass die CDL ihrerseits bereits einen alternativen Gesetzentwurf formuliert hat. Dieser will jede Form der aktiven Beihilfe und Mitwirkung an einem Suizid strafbar machen, was der Rechtslage in vielen europäischen Ländern entspricht.
ZdK-Präsident Alois Glück fordert konsequentes Verbot der organisierten Sterbehilfe
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, forderte am 7. November 2012 in einer Presseerklärung, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung nun entsprechend ergänzt wird. „Jede Form der organisierten Sterbehilfe, ob gewerbsmäßig oder unentgeltlich betrieben, muss verboten werden. Wenn nur die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung strafbar ist, bietet das Gesetz vielen Organisationen, die in Deutschland schon heute in organisierter Form Suizidbeihilfe anbieten und zum Teil aggressiv dafür werben, Schlupflöcher“, so Glück.
Die Ergänzung des Gesetzes, dessen grundlegende Zielsetzung unumstritten sei, müsse jetzt, vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag auf den Weg gebracht werden. Sie dürfe nicht auf ein späteres Datum verschoben werden. Medienberichten zufolge soll die Endabstimmung im Parlament bereits am 31. Januar 2013 sein.
Ergänzende Informationen:
- 25. Parteitag der CDU Deutschlands – Sonstige Beschlüsse
11 Seiten im PDF-Format
- Justizministerin gegen kommerzielle Sterbehilfe
FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger lehnt die CDU-Pläne zur Sterbehilfe ab: Die Kommerzialisierung von Sterbehilfe müsse kriminalisiert werden, nicht der ehrenamtliche Helfer.
Von Jochen Gaugele
WELT Online 05.12.12
- Vorschlag der Christdemokraten für das Leben (CDL) zur anstehenden Neufassung des § 217 StGB
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Mitwirkung am Suizid
Stand Juli 2012, 10 Seiten (PDF-Format)
- Themenspecial vom 30.11.2012: (Keine) Erste Beratung zu Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“
Initiative im Bundesverband Lebensrecht (BVL) für einen besseren Paragraphen 217 StGB