01.11.12: Verbesserungen für schwerstkranke und sterbende Menschen: Änderungen betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten

Von den Medien nahezu unbeachtet traten am 26. Oktober 2012 Änderungen betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft, die eine deutliche Verbesserung für schwerstkranke und sterbende Menschen bedeuten. Hierauf wies der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung vom selben Tag hin.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes, die heute in Kraft treten. Durch diese Änderungen wird die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen mit Schmerzmedikamenten deutlich verbessert werden. Wir freuen uns, dass der Erfolg nach langen und intensiven Gesprächen gemeinsam mit unseren Partnern und dem Bundesgesundheitsministerium erreicht werden konnte“, erklärte Marlene Rupprecht, MdB, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV).

In Notfallsituationen immer wieder Probleme

Wie der Dachverband von nahezu 1000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen zum Hintergrund der Neuregelung erläuterte kam es außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken, nachts, an Feiertagen und an Wochenenden bisher in Notfallsituationen immer wieder zu Problemen hinsichtlich einer bedarfsgerechten Versorgung mit Schmerzmedikamenten für schwerstkranke und sterbende Menschen. Denn bislang war es Ärztinnen und Ärzten untersagt, den Patienten notwendige Schmerzmittel in Krisensituationen zur Überbrückung zu überlassen (siehe dazu das Themenspecial vom 04.02.2012 unten). Dies ist ab jetzt erlaubt. Grundlage ist das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“, das am 25. Oktober 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

„Um eine absehbare palliativmedizinische Krisensituation im ambulanten Bereich zu überbrücken, kann der Arzt den oft unter unerträglichen Schmerzen leidenden Patienten zukünftig ein betäubungsmittelhaltiges Schmerzmittel ausnahmsweise überlassen, wenn die Besorgung des Arzneimittels aus der Apotheke nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist“, erklärte das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung vom 21. September anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz. Mit den Regelungen im Betäubungsmittelgesetz zur Verbesserung der Betäubungsmittelversorgung ambulanter Palliativpatienten werde ein wichtiges Anliegen der Hospiz- und Palliativverbände aufgegriffen, betonte das Ministerium.

Ergänzende Informationen:

Nach oben

Zur Rubrik Hospiz- und Palliativversorgung