08.07.11: Bericht der Bundesregierung zur spezialisierten Palliative-Care-Versorgung vorgelegt
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert mangelnde ambulante Betreuung von Schwerstkranken
Am 6. Juli 2011 wurde vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Bericht der Bundesregierung zur spezialisierten Palliative-Care-Versorgung (SAPV) in Deutschland vorgestellt. Hierauf machte die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung in einer Pressemitteilung aufmerksam, verbunden mit scharfer Kritik an dem Bericht.
„Der Bericht der Bundesregierung ist widersprüchlich und wenig aussagekräftig. Wenn in dem Bericht von flächendeckender Versorgung in einzelnen Ländern gesprochen wird, ist das zynisch. Für die Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland ist die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung immer noch mangelhaft“, erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung.
Keine flächendeckenden Palliative-Care-Versorgung
Wie die Patientenschutzorganisation ausführte, haben 80.000 Menschen laut Gesetz einen Rechtsanspruch auf SAPV-Leistungen. Dem gegenüber liege vier Jahre nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, der Versorgungsgrad erst bei 25 Prozent. „Das heißt, 60.000 Menschen, die eine umfassende Therapie benötigen, bekommen diese nicht. Wenn Bundesregierung und Kostenträger von einer flächendeckenden Versorgung reden, heißt es nicht, dass der Bedarf tatsächlich gedeckt ist“, erläuterte Brysch. „Flächendeckung ist wie eine Fata Morgana, die sich bei näherer Betrachtung auflöst.“
Hier sei der GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, einen Strategieplan vorzulegen. „Es müssen Maßnahmen benannt werden, wie eine gute Versorgung erreicht werden soll. Auf der anderen Seite sind aber auch die Leistungsanbieter gefordert. Ohne einheitliche Interessensvertretung gibt es keine Verhandlungsmacht und das geht zu Lasten der Schwerstkranken und Sterbenden“, so Brysch.
Ergänzende Informationen:
Informationen zu SAPV Palliativversorgung