28.05.10: Vorbildlich: Hamburger Krankenkassen und Palliativ Care Teams schließen Vertrag zur ambulanten Betreuung Todkranker

In Hamburg haben Krankenkassen und so genannte Palliativ Care Teams (PCTs) einen Vertrag geschlossen, der die qualifizierte Betreuung unheilbar kranke Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung in den eigenen vier Wänden sicherstellt. Bislang stand eine solche ambulante Versorgung durch PCTs aufgrund schwieriger Abrechnungsmodalitäten nicht allen Betroffenen zur Verfügung. Hamburg ist damit das erste Bundesland, in dem ein solcher Abschluss gelungen ist, teilte die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) am 27. Mai 2010 in einer Presseaussendung mit. Realisiert werden sollen für Hamburg mittelfristig acht Palliativ Care Teams sowie ein Team speziell für die Versorgung von Kindern. Fünf Teams für Erwachsene haben bereits die Arbeit aufgenommen.

Gesundheitssenator Dietrich Wersich begrüßt den Aufbau ambulanter Palliativ Care Teams in Hamburg. „Es freut mich sehr, dass mit den heute vorgestellten Vertragsabschlüssen in Hamburg flächendeckend die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung eingeführt werden kann“, sagte Wersich.

„Nachdem wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hatten, ist damit der fehlende Baustein zur Realisierung ergänzt. Die Palliativ Care Teams können nun ihre Arbeit zum Wohle der schwerstkranken Menschen in unserer Stadt unter verbindlichen Bedingungen fortführen und ausbauen und so dem Wunsch der Betroffenen nach einer Versorgung und Betreuung in den eigenen vier Wänden nachkommen“, so Wersich.

Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) für gesetzlich Verischterte

Seit April 2007 haben gesetzlich Versicherte gemäß § 37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Bisher konnten Leistungen der SAPV jedoch nur in Einzelfällen mit den Kostenträgern abgerechnet werden. Bundesweit hat es eine verzögerte Einführung bei der Umsetzung dieser neuen Versorgungsform gegeben. Um die Umsetzung in Hamburg voranzutreiben, hatte die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Rechtsformen der künftigen PCTs prüfen und einen Mustervertrag entwerfen lassen.

Das Hamburger Gutachten ist laut BSG das erste, das sich der Prüfung der möglichen Rechtsformen und steuerlichen Auswirkungen für die künftigen Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung annimmt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass sich in Hamburg Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte zu PCTs zusammenschlossen. Diese ermöglichen eine intensive und umfassende Versorgung Schwerstkranker in der vertrauten Umgebung. Die PCTs koordinieren den Versorgungs- und Betreuungsbedarf des Einzelnen, erbringen Leistungen und ziehen bei Bedarf weitere Kräfte, wie zum Beispiel Ehrenamtliche und Physiotherapeuten, hinzu.

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung werde das in Hamburg bereits sehr gute Versorgungsangebot mit Palliativeinheiten in Krankenhäusern, stationären Hospizen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene, ambulanten Palliativ- und Hospizdiensten, spezialisierten Pflegediensten, Beratungsstellen, der seit 2007 bestehenden Koordinierungsstelle Hospiz und Palliativarbeit und der engagierten Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nachhaltig ergänzen, so die BSG.

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