24.04.10: Ende einer Trunkenheitsfahrt: Sterbehelfer Kusch stellt Strafanzeige gegen Innensenator und Polizei wegen Freiheitsberaubung

Der umstrittene Hamburger Ex-Justizsenator und Sterbehelfer Dr. Roger Kusch ist diese Woche erneut in die Schlagzeilen geraten. Diesmal jedoch nicht wegen einer Suizidbegleitung, sondern wegen einem juristischen Rundumschlag in Form einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), Polizeipräsident Werner Jantosch und Polizeibeamte.

Medienberichten zufolge war Kusch am 21.03.10 auf der Heimfahrt von der Polizei angehalten worden. Anlass für die Kontrolle war ein Anruf bei der Polizei von einer besorgten Frau, deren 89-jährige Mutter er zuvor besucht hatte. Nachdem die Beamten bei ihrer Kontrolle einen Atemalkoholwert von 0,56 Promille festgestellt hatten, wurde Kusch mitgenommen auf die Wache. Da Verdacht bestanden habe, er sei in Sachen Suizidbegleitung unterwegs und habe damit gegen eine 2008 erlassene Polizeiverfügung verstoßen, wurde sein Auto auf Medikamente durchsucht und er für 45 Minuten in eine Arrestzelle gesperrt. Beweismittel seien jedoch nicht gefunden worden.

Kusch hatte daraufhin Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gestellt. Er sieht die ganze Aktion als nicht gerechtfertigt an vermutet und eine Anordnung von Innensenator Ahlhaus. Ahlhaus wies die Vorwürfe am 19. April 2010 im Gespräch mit NDR 90,3 zurück und erklärte, seine Anzeige werde wie jede andere Anzeige auch, von der Staatsanwaltschaft geprüft. Wegen der Trunkenheitsfahrt wurde Kuch bereits ein einmonatiges Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld auferlegt.

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