Hospiz- und Palliativversorgung

20.03.10: Schmerz- und Palliativkongress: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert Umsetzung gesetzlicher Ansprüche auf ambulante palliativmedizinische Betreuung

Im Rahmen des 21. Deutschen interdisziplinären Schmerz- und Palliativkongress in Frankfurt/Main hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie flächendeckende Rahmenbedingungen gefordert, endlich die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Ansprüche auf eine ambulante palliativmedizinische Betreuung zu ermöglichen.

„Die derzeitige Zersplitterung der Versorgungslandschaft in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) kann dazu führen, dass es in Deutschland Orte geben wird, wo man besser oder schlechter stirbt“, erklärte Dr. Johannes Horlemann, Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag, der vom 18. bis 20. März stattfand. Zwar habe seit mehr als zwei Jahren jeder Patient Anspruch auf eine solche Behandlung, doch das erforderliche flächendeckende Versorgungsangebot fehle bis heute.

Ein Grund sei der Mangel an entsprechend qualifizierten Ärzten. Doch gravierender sei, dass es bislang kein bundesweit einheitliches Finanzierungsmodell gibt und Krankenkassen in Verhandlungen mit SAPV-Netzen versuchen, den Preis möglichst zu drücken. „Dadurch wird in vielen Netzen die Teilnahme für Hausärzte und andere Fachgruppen unwirtschaftlich“, so Horlemann. Die Versorgung ruhe daher auf jenen Ärzten, die zu nicht wirtschaftlichen oder ehrenamtlichen Bedingungen versuchen, die Versorgung aufrecht zu erhalten.

Diese Probleme führen derzeit zu absurden Fehlentwicklungen, wie die Experten auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag kritisieren. Da die von den Krankenkassen angebotenen Verträge für niedergelassene Ärzte oft nicht akzeptabel seien, würden immer mehr Krankenhäuser auftreten, die ambulante Verträge abschließen wollen. „Die Kliniken möchten damit einen Markt im ambulanten Bereich erschließen, auch als Strategie gegen die Folgen des politisch verordneten Willens zum Bettenabbau in einzelnen Abteilungen“, sagte Horlemann.

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert deshalb flächendeckende Rahmenbedingungen sowie ein bundesweit einheitliches Modell für die finanzielle Ausgestaltung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. „Es wird Zeit, dass das Recht der Patienten auf diese Therapie endlich durchgesetzt wird“, so Horlemann abschließend.

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