19.04.10: Europäischer Tag der Patientenrechte: Alltägliche Gewalt in der Pflege nicht länger hinnehmen

Am 18. April 2010 ist der alljährliche Europäische Tag der Patientenrechte. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung forderte aus diesem Anlaß, die alltägliche Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen nicht länger hinzunehmen. „Wolfgang Zöller, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, muss deshalb in seinem geplanten Entwurf für ein Patientenrechtegesetz die Belange Schwerstkranker und Sterbender in besonderem Maße berücksichtigen“, erklärte der Geschäftsführer der Stiftung, Eugen Brysch, in einer Presseaussendung vom 16. April 2010.

„Die Liste der Menschenrechtsverletzungen ist lang. Jeder zehnte bettlägerige Bewohner eines Pflegeheimes leidet unter schmerzhaften Druckliegegeschwüren, die bei guter Pflege praktisch vollständig vermeidbar wären. Fixierung oder medikamentöse Ruhigstellung von Patienten sind an der Tagesordnung. Kaum jemand hat die Zeit, den Pflegebedürftigen behutsam Nahrung zu reichen. Statt sie zur Toilette zu begleiten, bekommen sie Windeln. Und statt moderner Schmerztherapie erhalten sie Psychopharmaka“, führte Brysch aus.

Der Vorwurf richte sich nicht gegen die Pflegenden, die vielfach überlastet sind, stellt Brysch klar. „Handeln müssen die politisch Verantwortlichen. Um die Schwerstkranken und Sterbenden angemessen zu pflegen und die Medizin auf die Ganzheitlichkeit der Versorgung auszurichten, die geboten wäre, fehlen die Kapazitäten. Wir brauchen daher dringend einen fundamentalen Schwenk in der Gesundheitsversorgung der Betroffenen.“

Als ersten Schritt fordert Brysch, in das von der Bundesregierung geplante Patientenrechtegesetz Maßnahmen gegen schlechte Pflege zu integrieren. „Die Chance, mit diesem Gesetz die Gewalt gegen Pflegebedürftige wenigstens einzudämmen, darf nicht vertan werden“, mahnte er.

„Unter anderem brauchen wir ein Dienstleistungshaftungsgesetz, das in das neue Patientenrecht eingebunden ist. Es ist unabdingbar, die Träger von Pflegeeinrichtungen im Interesse des Opfer- und Verbraucherschutzes für mangelhafte und folgenschwere Dienstleistungen haftbar machen zu können. Nur wenn die Träger finanzielle Einbußen haben, wenn in ihren Heimen wehrlose Menschen misshandelt werden, kann eine grundsätzliche Wende herbeigeführt werden. Wird darauf verzichtet, diese Selbstheilungskräfte zu aktivieren, wird uns Gewalt gegen Pflegebedürftige wieder und wieder schockieren und trotzdem folgenlos bleiben“, warnte Brysch.

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