05.01.10: Patientenverfügung Österreich: Studie zeigt geringe Akzeptanz
Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG) in Österreich haben weniger als vier Prozent der Bevölkerung dieses Instrument in Anspruch genommen. Nur ein Prozent der Bevölkerung hat eine „verbindliche“ Patientenverfügung verfasst, rund 2,5 Prozent nur eine so genannte „beachtliche“ – d.h. eine gesetzlich nicht bindende – Patientenverfügung. Dies ist das Ergebnis einer kürzlich veröffentlichten empirischen Studie des Wiener Instituts für Ethik und Recht in der Medizin. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt. Auf die Studie hat nun das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) unter www.imabe.org hingewiesen.
Die Patientenverfügung sei demnach bislang nur für eine kleine Gruppe von Personen relevant. Sie werde vor allem für Sondersituationen und nicht als allgemeines Vorsorgeinstrument genutzt, stellen die Autoren fest. Dass die ernüchternde Datenlage auf eine schwache Akzeptanz und ein geringes Interesse an der Patientenverfügung in Österreich hindeutet, wollen sie aber nicht gelten lassen. Es müsse mehr diskutiert werden, um „den Prozess des Umdenkens voranzubringen“. Denn das PatVG stelle laut Studie „einen wichtigen Schritt dar, die Patientenautonomie zu stützen.“
Verbindlichkeit einer Vorausverfügung für einen späteren Zeitpunkt relativiert sich
Genau dies darf aus mehreren Gründen bezweifelt werden, entgegnet IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat in einer Mitteilung des Instituts. Zum einen relativiere sich die Verbindlichkeit einer Vorausverfügung für einen späteren Zeitpunkt aus anthropologischer und ethischer Sicht. Die Fähigkeit zur antizipierenden Entscheidung über Leben und Tod habe Grenzen. In der tatsächlichen Entscheidungssituation würden andere Wertungen vorgenommen.
„Wie oft wurden Ärzte und Pflegepersonal von der Leichtigkeit überrascht, mit der ein Patient beim Eintreten des Ernstfalls seine oft wiederholten Wünsche krass revidiert. Wie anders klingen dann die Worte der Patientenaufklärung, und wie schnell ändert sich die Stimmungs- und Einsichtslage“, gab Prat zu bedenken.
Alternative Konzepte zu Patientenverfügungen notwendig
Patientenverfügungen können vor allem für jene Patienten nützlich sein, die sozial isoliert sind und kein Vertrauensverhältnis zu einem Arzt haben bzw. fürchten, dass sie in der Isolation ernsthaft krank werden, so Prat. Für das Gros der Patienten seien jedoch andere Parameter wichtig. Dies zeige auch eine Studie von Stefan Sahm mit dem Titel „Sterbebegleitung und Patientenverfügung – Ärztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht“. Sie wurde 2006 im Campus-Verlag 2006 veröffentlicht.
Alternative Konzepte seien notwendig, um „das gute mit dem selbstbestimmten Sterben zu versöhnen“. Statt die Notwendigkeit zu betonen, eine Patientenverfügung zu verfassen, wäre einer großen Mehrheit der Patienten mit einer vorausschauenden und umfassenden Planung der Versorgung für das Lebensende mehr geholfen. „Dass die Patientenverfügung weder in Österreich noch in anderen Ländern auf Gegenliebe stößt, sollte ernster genommen werden und den Weg für Alternativlösungen bereiten“, so Prats Folgerung.
Ergänzung August 2014:
Im August 2014 gab es eine Studie „Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Patientenverfügungen Folgeprojekt zur Evaluierung des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG)“. Mehr dazu unten, dort konkret in der Zusammenfassung.
Ergänzende Informationen:
- Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG)
Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Österreich
90 Seiten, Endbericht Dezember 2009 (PDF-Format)
- Drei Jahre Patientenverfügungsgesetz in Österreich: a bisserl bewährt?
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 30.12.09
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Patientenverfügungen Folgeprojekt zur Evaluierung des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG)
Endbericht August 2014, 165 Seiten (PDF-Format)
Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
- Die Patientenverfügung – Informationen des Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen