Hospiz- und Palliativversorgung

29.01.09: Bislang unzureichend: Parlamentarische Versammlung des Europarates fordert bessere palliativmedizinische Versorgung

29.01.09: Bislang unzureichend: Parlamentarische Versammlung des Europarates fordert bessere palliativmedizinische Versorgung

EU-RechtDie Parlamentarische Versammlung des Europarates hat in einer am 28. Januar 2009 einstimmig angenommenen Entschließung eine bessere palliativmedizinische Versorgung in Europa gefordert.

In dem Papier wird den 47 Mitgliedsstaaten empfohlen, einen einheitlichen und umfassenden Rahmen im Bereich der Palliativmedizin zu schaffen. Des Weiteren schlüssige, nachvollziehbare palliativmedizinische Konzept zu entwickeln und die internationale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen, Institutionen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Akteuren der Palliativmedizin zu fördern. Autor der Resolution ist der Berichterstatter des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und Familie, Dr. Wolfgang Wodarg, zugleich Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD).

Die Versammlung betrachte die Palliativmedizin, die die kurative Medizin ergänzt, als „Modell für eine innovative Gesundheits- und Sozialpolitik“. Palliative Pflege sei kein „humanitärer Luxus, den man sich angesichts einer angespannten Wirtschaftslage nicht mehr leisten kann“, heißt es in dem Text. Sie müsse nicht nur Sterbenden sondern auch Schwerkranken und chronisch Kranken zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung dieser Pflege sei immer noch äußerst unzureichend.

Palliativmedizin, die die genaue Bewertung und Behandlung von Schmerzen und anderen Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art umfasst, unterstütze die Würde der Patienten und die Anerkennung ihrer Menschenrechte, indem sie es ihnen ermöglicht, selbst Entscheidungen zu treffen und ihre Lebensqualität und Autonomie fördert, heißt es weiter.

Thema Sterbehilfe in der Entschließung ausdrücklich ausgespart

Das Thema Sterbehilfe wurde in der Entschließung dagegen ausdrücklich ausgespart. Gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur KNA begründete Dr. Wodarg dies damit, dass Debatten zu dem Thema in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bislang immer ohne Ergebnis geblieben seien.

Gleichwohl werden die Mitgliedstaaten des Europarates zu einer verstärkten Debatte über Sterbehilfe aufgefordert. Fragen nach Leben und Sterben könne der Rechtsstaat nicht unbeantwortet lassen. „Ethischer Pluralismus“ garantiere nicht die größtmögliche Freiheit der Bürger, sondern begünstige „Beliebigkeit, Relativismus und praktischen Nihilismus gegenüber genau begründeten ethischen Positionen.“ Das Ergebnis sei „eine generelle Desorientierung und letztlich der Zerfall des freiheitlichen Rechtsstaates“, heißt es im Text.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates ist eines der zwei im Statut verankerten Organen des Europarates. Die von der Versammlung verabschiedeten Texte sind für das Ministerkomitee, die nationalen Regierungen und Parlamente wichtige Orientierungshilfen. Ihre Initiativen haben auch zu einer Reihe von internationalen Verträgen (europäischen Konventionen) sowie anderen Rechtsinstrumenten geführt, die die Grundlage für einen europäischen Rechtsraum bilden.

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