27.11.09: Frankreich: Nationalversammlung gegen Zulassung aktiver Sterbehilfe
In Frankreich ist ein Parlamentsvorstoß, die „Tötung auf Verlangen“ unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen, klar gescheitert. Die französische Nationalversammlung in Paris hat am 25. November 2009 einen entsprechenden von 120 sozialistischen Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Bei der Abstimmung, für die der Fraktionszwang aufgehoben worden war, stimmten 326 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf, 202 dafür.
Medienberichten zufolge sollte laut dem Gesetzentwurf aktive Sterbehilfe erlaubt werden, wenn der Kranke von einer schweren und unheilbaren Krankheit betroffen ist, die unerträgliches, nicht zu linderndes körperliches oder seelisches Leiden verursacht. Nach dem geltenden Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich strafbar, jedoch dürfen Ärzte die Behandlung bei unheilbar Kranken auf Wunsch des Patienten beenden oder begrenzen.
Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte Entscheidung gegen Zulassung aktiver Sterbehilfe in Frankreich
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte in einer Presseaussendung die Entscheidung der französischen Nationalversammlung. Es komme nun darauf an, dass Frankreich und Deutschland auf europäischer Ebene gemeinsam Bestrebungen entgegenwirkten, die das Nein zur aktiven Sterbehilfe aufzuweichen drohten, erklärte der Geschäftsführer der Stiftung, Eugen Brysch. Dem „Nein“ zur aktiven Sterbehilfe entspreche ein „Ja“ zu einer umfassenden psychologischen und medizinischen Betreuung Schwerstkranker sowie die Unterstützung entsprechender Forschungszweige, betonte er. In dieser Frage könne sich Deutschland ein Beispiel an Frankreich nehmen, so Brysch.
Auch die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, begrüßte die „klare Ablehnung“ des Gesetzentwurfs durch die Nationalversammlung. Für Lebensrechtler sei eine derart eindeutige Mehrheit ein ermutigendes Signal. „Dass zudem in der Schweiz die Regierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der die organisierte Suizidbegleitung erheblich erschweren oder sogar ganz verbieten will, zeigt, dass in Europa endlich ein Umdenken eingesetzt hat. Die Bundesregierung wäre daher gut beraten, wenn sie ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Gesetzesinitiative für ein Verbot kommerzieller Suzidbegleitung nun auch zeitnah umsetzt“, erklärte Kaminski in einer Pressemitteilung vom 25.11.09.
Nur ein erster notwendiger Schritt
Aus Sicht der ALfA könne dieses Vorhaben allerdings nur ein erster notwendiger Schritt sein. „Geschäfte mit dem fremden Tod lassen sich auf diese Weise sicher erschweren, aber nicht völlig unterbinden. Unserer Ansicht nach wäre dies jedoch dann möglich, wenn der Suizid als „rechtswidrige, aber straffreie Handlung“ deklariert würde. Dann wäre es auch im deutschen Rechtssystem möglich, die Beihilfe zum Suizid – wie in Österreich – unter Strafe zu stellen, obwohl der Suizid selbst – was wir richtig finden – hierzulande auch künftig straffrei bliebe“, so Kaminski weiter.
Wer tatsächlich beabsichtigt, sich das Leben zu nehmen, befinde sich in aller Regel in einer äußerst verzweifelten Lage und benötige professionelle Hilfe. Strafandrohungen seien in solchen Situationen keine Hilfe, so die Ärztin. „Wer aber die Verzweiflung dieser Menschen ausnutzt oder auch nur einem falsch verstandenen Humanismus huldigt, der kann – wie unlängst erst der Fall Kusch gezeigt hat – durch die Androhung empfindlicher Strafen zielsicher davon abgehalten werden“, gab Kaminski zu bedenken.