Euthanasie

27.01.09: Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus: Erinnerung an „Euthanasie“-Morde

Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2009 hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung an die vielen tausend behinderten Menschen erinnert, die als angeblich „lebensunwertes Leben“ getötet wurden. Sie fanden zwischen 1939 und 1945 einen grausamen Tod in Gaskammern, wurden vergiftet oder mussten langsam verhungern.

Etwa 15.000 behinderte und psychisch kranke Menschen wurden allein in der hessischen Landesheilanstalt Hadamar ermordet, so die Lebenshilfe. Heute ist Hadamar eine Gedenkstätte. Sie hat sich der Aufgabe gestellt, auch geistig behinderten Besuchern die Gräueltaten der Nazis mit Führungen in leichter Sprache zu vermitteln. „Aus der Vergangenheit müssen wir lernen, wachsam zu sein und das Lebensrecht behinderter Menschen zu verteidigen“, so der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Robert Antretter. Besonderes Gewicht gewinnt diese Mahnung in der aktuellen Diskussion über Sterbehilfe oder Spätabtreibungen nach vorgeburtlicher Diagnostik.

In der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung mit Sitz in Marburg haben sich bundesweit 135.000 Mitglieder in 527 Ortsvereinigungen und 16 Landesverbänden zusammengeschlossen. 170.000 behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden in rund 3200 Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe begleitet und betreut.

Menschen mit Behinderungen als Opfer des Nationalsozialismus nicht vergessen

Auch der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe mahnte, Menschen mit Behinderungen als Opfer des Nationalsozialismus nicht zu vergessen. In einer Pressemitteilung vom 27.01.09 erinnerte Hüppe daran, dass sie zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus gehörten.

Nationalsozialisten ermordeten im sogenannten „T4-Programm“ ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranke. Bereits ab 1934 wurden von den Nazis so bezeichnete „Erbkranke“ systematisch erfasst, selektiert und zwangssterilisiert. An vielen Weiteren wurden Experimente durchgeführt. Die Morde an Menschen mit Behinderungen waren Vorläufer der späteren Massenmorde an Juden in Vernichtungslagern in ganz Europa. Sie wurden in Berlin in der Tiergartenstraße 4 geplant, weshalb die Vernichtung von Kranken und Menschen mit Behinderungen „T-4-Programm“ genannt wird, erläuterte Hüppe.

Schon Jahre vor der Diktatur der Nationalsozialisten entwickelte sich eine wissenschaftliche Ideologie, die zwischen „lebenswerten“ und „lebensunwerten“ Menschen unterschied. „Diese Ideologie legte den Grundstein für die menschenverachtenden Taten der Nationalsozialisten. Es darf in Deutschland nie wieder eine Ideologie um sich greifen, die Menschen mit Behinderungen das Lebensrecht abspricht. Anfängen bei bioethischen Themen, bei denen versucht wird, zu enttabuisieren und menschliches Leben zu relativieren, muss entschieden entgegengetreten werden“, mahnte Hüppe.

Ergänzende Informationen:

Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ)
Mit ausführlichen Infos zum Thema NS-Euthanasie und Entschädigung

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