25.10.09: Koalitionsvereinbarung: Strafe für gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung

25.10.09: Koalitionsvereinbarung: Strafe für gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung

Die neue Bundesregierung, bestehend aus CDU/CSU und FDP, hat sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, „die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Dies geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervor, der am 24. Oktober 2009 vorgestellt wurde. Ein Strafmaß wurde jedoch nicht vereinbart. Union und FDP, die in dieser Frage bisher auseinander lagen, müssen sich damit nun in der kommenden Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einigen. Was diese Vereinbarung konkret bedeutet, ist bislang unklar.

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach erklärte dazu gegenüber der „Welt am Sonntag“ am 17.10.09, es gehe „um die Abgrenzung zwischen denen, die verzweifelten Menschen aus altruistischen Gründen Hilfe leisten, und denen, die mit der Not der Menschen Geschäfte machen wollen“. Die künftige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte gegenüber der Presse, die Einigung beziehe sich „ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe“.

Nichtkommerzielle Sterbehilfe-Organisationen sollen erlaubt bleiben

Demnach sollten nichtkommerzielle Sterbehilfe-Organisationen erlaubt bleiben. Hintergrund der Vereinbarung sind die Fälle von assistiertem Suizid, wie sie die schweizerischen Organisationen „Dignitas“ und „Exit“ durchführen. Auch der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch sorgte bis Anfang des Jahres mit seinen öffentlichkeitswirksamen Bekenntnissen der Suizidbegleitung für Schlagzeilen. Kusch verlangte für seine „Dienste“ nach eigenen Angaben bis zu 8000,- Euro von den Sterbewilligen. Im April 2009 erklärte er jedoch, er werde seine Aktivitäten einstellen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Koalitionsvereinbarung, die bereits Tage zuvor bekannt wurde. Es sei „ein wichtiger Schritt“, dass „dem Tod aus den Gelben Seiten endlich ein Riegel vorgeschoben werden soll“, erklärte die Stiftung in einer Pressemitteilung vom 18.10.09. Merkel und Westerwelle seien nun aufgerufen, diese „mutige Entscheidung“ auch Wirklichkeit werden zu lassen.

„Kommerziell betriebene Suizidbeihilfe setzt Schwerstkranke und Sterbende unter unerträglichen Druck. Sie haben Angst, anderen zur Last zu fallen. Wir haben deshalb lange dafür gerungen, die organisierte Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten“, erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Er erinnert daran, dass der Bundesrat vergeblich versucht hatte, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Weiter als über eine Absichtserklärung war er jedoch nicht herausgekommen (siehe das Themenspecial vom 07.07.08 zur Bundesratsdebatte über Suizidhilfe).

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