20.03.09: Endgültig: Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft

20.03.09: Endgültig: Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft

Flagge LuxemburgIn Luxemburg ist ab sofort die aktive Sterbehilfe und Beihilfe bei der Selbsttötung erlaubt. Das entsprechende umstrittene Sterbehilfegesetz wurde Medienberichten zufolge am 17. März 2009 im Amtsblatt veröffentlicht. Zuvor wurde es von Großherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo unterzeichnet.

Laut dem neuen Gesetz darf ein Arzt einem Patienten künftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unerträglich leidet, freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch für 16- bis 18-Jährige, wobei hier ihre Eltern zustimmen müssen. Damit ist Luxemburg nach den Niederlanden und Belgien das dritte EU-Land, das aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Großherzog von Luxemburg wollte Sterbehilfe-Gesetz nicht unterzeichnen

Der Großherzog von Luxemburg hatte Anfang Dezember letzten Jahres noch angekündigt, das Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Dies löste heftige kontroverse Debatten aus. Kurz vor Weihnachten hatte das Parlament dann erneut mit knapper Mehrheit für ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten für den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich (siehe das Themenspecial vom 20.12.2008).

Um eine Staatskrise zu vermeiden wurde daher kürzlich mit Zustimmung des Großherzogs eigens die Verfassung geändert, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu können. Damit muss er Gesetze künftig nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen. Ein Versuch von Sterbehilfegegnern, mittels eines Bürgerbegehrens in letzter Minute die Verfassungsänderung zu Fall zu bringen, war gescheitert, da nur 800 von 25.000 erforderlichen Unterschriften für ein Volksbegehren zusammenkamen.

Ebenfalls in Kraft getreten ist am 17. März 2009 ein vom Luxemburgischen Parlament zuvor einstimmig verabschiedeter Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin, in dem ein allgemeines Recht auf sterbebegleitende Palliativpflege festgeschrieben wird. Zudem wird nun eine Patientenverfügungen zulässig, mit der unnötige lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen werden können.

Ergänzende Informationen:

Zur Themenrubrik Sterbehilfe in Luxemburg

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