18.12.09: Streit um Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Bundesärztekammerpräsident

18.12.09: Streit um Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Bundesärztekammerpräsident

Zu einer kontroversen Auseinandersetzung über ein Verbot der Suizidbeihilfe kam es Mitte der Woche zwischen dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, und der Deutschen Hospiz Stiftung. Hoppe hatte sich laut einer von der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA am 15. Dezember 2009 verbreiteten Meldung gegen die von Union und FDP getroffene Vereinbarung ausgesprochen, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Seiner Ansicht nach sei bereits alles gesetzlich geregelt.

„Bundesärztekammerpräsident Hoppe irrt: Es geht kein Weg daran vorbei, die organisierte Suizidbeihilfe muss verboten werden“, erklärte der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch in einer Pressemitteilung vom selben Tag. Davon zu sprechen, es sei gesetzlich bereits alles geregelt, sei „falsch und fahrlässig“. Mit seinen Äußerungen spiele Hoppe den „zutiefst zynischen und menschenverachtenden Befürwortern der organisierten Suizidbeihilfe in die Hände“, so Brysch.

„Es ist entsetzlich, wie Hoppe die Kategorien durcheinander wirft und den Straftatbestand ‚Tötung auf Verlangen‘ mit der Beihilfe zum Suizid beziehungsweise der kommerziellen Suizidbeihilfe verwechselt“, erklärte Brysch. Um professionellen Selbsttötungsvereinen konsequent einen Riegel vorzuschieben gebe es keine Alternative zu einer Änderung des Strafrechts. Dies hätten die praktischen Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre deutlich gezeigt. „Wir wollen in Deutschland keinen Tod aus den Gelben Seiten“, erklärt Brysch. Er forderte die Bundesärztekammer auf, hier für die nötige Klarheit zu sorgen.

Ergänzende Informationen: