13.09.09: Schweiz: Ärzte- und Lebensschutzorganisationen reichen Beschwerden gegen Vereinbarung zur Suizidhilfe ein
Human Life International (HLI) in der Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE) fechten die Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Organisation Exit über die Beihilfe zum Suizid juristisch an. Dazu haben die Organisationen gemeinsam eine Beschwerde an das Bundesgericht und zugleich eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht, erklärte HLI-Schweiz am 11.09.09 in einer Pressemitteilung.
In der Vereinbarung zwischen Exit und der Justiz geht es um Art und Weise der Durchführung der Suizidbegleitung, vor allem bezüglich Prüfung, Klärung und Dokumentation der Voraussetzungen für eine Begleitung. Die ausschließliche Verwendung eines bestimmten Medikamentes als Sterbemittel sowie der Umgang damit wird ebenfalls festgehalten (siehe das Themenspecial vom 11.07.09).
Erläuterung für die Beschwerde an das Bundesgericht
Zur Erläuterung für die Beschwerde an das Bundesgericht heißt es in der Mitteilung, laut Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 05.07.09 haben mehrere bekannte Staatsrechtler erklärt, eine solche Vereinbarung, wie sie die Oberstaatsanwaltschaft mit Exit eingegangen ist, könne von einer Staatsanwaltschaft gar nicht abgeschlossen werden. Sie überschreite damit ihre Kompetenzen. Bei der „Vereinbarung über die organisierte Suizidhilfe“ handle es sich gemäß der Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft sogar um „Standesregeln für Sterbehilfeorganisationen“. „Damit wird der ethisch-moralisch äußerst umstrittenen Suizidbeihilfe gar ein staatliches Gütesiegel aufgedrückt“, so HLI. Der sogenannte Sterbetourismus sei auch nach dieser Regelung möglich.
„Da die Oberstaatsanwaltschaft durch die Vereinbarung mit Exit offensichtlich zugunsten einer bundesweiten gesetzlichen Regelung auf den Bundesrat Druck machen will, setzen die beschwerdeführenden Organisationen und mitunterzeichnenden Personen mit ihrem juristischen Vorgehen ein klares Zeichen. In einem demokratischen Rechtsstaat sind nicht umsonst die Exekutive, Legislative und die Judikative voneinander getrennt“, so die drei Organisationen. Für die Beschwerde haben sie die aufschiebende Wirkung beantragt.
HLI-Schweiz, die VKAS und die SGBE setzen sich für die Förderung der Palliativmedizin in der Ausbildung der Ärzte und des Pflegepersonals ein. Die in Deutschland gemachten positiven Erfahrungen mit Hospizen für Sterbende im Endstadium könnten laut HLI problemlos auf die Schweiz übertragen werden. „Damit könnten Suizide vermieden und positive Zeichen gesetzt werden, dass Kranke, Behinderte und Sterbende von unserer Gesellschaft mitgetragen werden“, so die Lebensrechtsvereinigung abschließend.