03.04.09: Erneut Aufregung um Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas: Sterbehilfe für Gesunde
Die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will einer gesunden 70-jährigen Frau beim Suizid helfen. Laut einem Interview des britischen Fernsehsenders BBC mit dem Dignitas-Vorsitzenden Ludwig A. Minelli am 2. April 2009 begründete die Kanadierin ihren Todeswunsch damit, dass sie zusammen mit ihrem an Krebs erkrankten Mann gehen möchte, wenn er sterben muss. In dem Interview bezeichnete Minelli den Suizid schönfärberisch als „wunderbare Möglichkeit aus unerträglichen Situationen zu fliehen“. Eine unheilbare Krankheit sei dafür nicht vorauszusetzen. Zudem könne der assistierte Suizid das Gesundheitswesen als ganzes finanziell entlasten.
In Grossbritannien ist aktive Sterbehilfe bislang verboten und wird mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft. Daher reisen manche Sterbewillige in die Schweiz. Da die rechtliche Lage in der Schweiz im Hinblick auf Sterbehilfe bei gesunden Menschen unklar ist, kündigte Minelli Schweizer Medienberichten zufolge an, notfalls bis vors Bundesgericht zu gehen, um seine Pläne, in der Schweiz auch gesunde Menschen in den Tod begleiten zu dürfen, durchzusetzen.
„Schamlose Geschäftemacherei mit dem Leid der Menschen“
„Skrupelloser geht es nicht mehr“, kommentierte der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 03.04.09 die Ankündigung von Dignitas-Chef Minelli, einer völlig gesunden Frau beim Suizid helfen zu wollen. „Hier offenbart sich einmal mehr, wohin die schamlose Geschäftemacherei mit dem Leid der Menschen führt. Minellis Vorhaben entspricht ganz und gar der brutalen Logik der Befürworter der Suizidbeihilfe“, stellte Brysch klar.
„Es ist nur konsequent, wenn Minelli ausnahmslos jedem, der ihn dafür bezahlt, beim Suizid hilft. Es ist wohl bloß eine Frage der Zeit, bis er einem liebeskranken jungen Menschen beim Kummertod hilft. Wes Geistes Kind Minelli und Co sind, zeigt sich auch in seiner Aussage, assistierter Suizid sei aus finanzieller Sicht sinnvoll, weil er zu großen Einsparungen im Gesundheitssystem führe“, erklärte Brysch.
Alle Länder, in denen assistierter Suizid oder aktive Sterbehilfe legal sind, stünden vor dem gleichen grundsätzlichen Problem. „Leid ist nicht objektivierbar. Wer entscheidet also, welche Menschen getötet werden dürfen und welche nicht?“, gab Brysch zu bedenken. „Ist assistierter Suizid erst einmal für einige erlaubt, droht ganz schnell der Dammbruch, wie ihn Minelli jetzt herbeiwünscht. Das Beispiel führt uns drastisch vor Augen: Geschäftsmäßige Suizidhilfe und aktive Sterbehilfe dürfen niemals erlaubt werden. Suizidhilfe und aktive Sterbehilfe sind keine Sterbebegleitung. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht auf Sterben. Aber es gibt kein Recht auf Tötung“, stellte Brysch klar.