Sterbehilfe-Regelungen

23.02.08: Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe

23.02.08: Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe

Flagge LuxemburgIn Luxemburg ist künftig als drittes Land der Welt nach den Niederlanden und Belgien die aktive Sterbehilfe erlaubt. Das Parlament hat dazu am 19. Februar 2008 mit knapper Mehrheit von 30 Ja- zu 26 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Bei der Abstimmung waren die Abgeordneten nur ihrem Gewissen, nicht ihrer Fraktion verpflichtet.

Laut dem Gesetz darf ein Arzt einem Patienten künftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unerträglich leidet, freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch für 16- bis 18-Jährige, wobei hier ihre Eltern zustimmen müssen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nun der Staatsrat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen. Experten gehen jedoch davon aus, dass dem nichts entgegensteht.

Unmittelbar vor dem Sterbehilfegesetz verabschiedete das luxemburgische Parlament ein Gesetz zur Palliativmedizin. Dies sieht einen Ausbau der Palliativversorgung für eine lindernde Behandlung und Begleitung bis zum Tod vor. Zudem soll der Arzt künftig keine Verpflichtung mehr haben, mit allen Mitteln das Leben des Patienten zu verlängern.

Ein äußerst fatales Signal

Scharfe Kritik an den Gesetzesbeschlüssen kam von der Deutschen Hospiz Stiftung. Sie warnte in einer Pressemitteilung vom 20.02.08 davor, dass es ein äußerst fatales Signal sei, wenn Töten und Begleiten in einen Topf geworfen werden. Hier werde der Öffentlichkeit suggeriert, dass es keinen Unterschied zwischen Töten und Begleiten gibt. „Aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztlich assistierter Suizid und ein Recht auf palliative Versorgung haben rein gar nichts miteinander zu tun“, erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung.
Die Tatsache, dass bei der Abstimmung im Parlament aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid mit der Palliativmedizin verbunden wurden zeige, dass letztere als „Weichspüler“ für das Töten herhalten muss.

Es sei zwar absolut zu begrüßen, dass nun jeder Luxemburger einen gesetzlichen Anspruch auf Palliativmedizin im Falle einer fortgeschrittenen oder finalen Krankheit hat und dass die Wirksamkeit einer Patientenverfügung gesetzlich gestärkt wird. Doch im gleichen Atemzug die Straffreiheit bei aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistiertem Suizid zu garantieren, sei „absurd“. „Denn straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Sie sind in keiner Weise eine Alternative zu guter Schmerzmedizin und professioneller Begleitung bis zum Tod“, so Brysch.
 

Presseschau zum Gesetz zur Sterbehilfe in Luxemburg

Ergänzend finden Sie eine Presseschau mit Meldungen zum Gesetzesbeschluss zur Sterbehilfe in Luxemburg. Da das Gesetz bislang noch nicht durch ist, folgen hier weitere Ergänzungen!

Luxemburger Erzbischof warnt vor aktiver Sterbehilfe
Luxemburg – Der Luxemburger Erzbischof Fernand Franck hat vor der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Großherzogtum gewarnt.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 20.03.08

Luxemburg: Straffreiheit für aktive Sterbehilfe
Klinkhammer, Gisela; Rabbata, Samir
Als drittes Land weltweit erlaubt Luxemburg seinen Ärzten, Todkranken unter bestimmten Voraussetzungen beim Sterben zu helfen.
Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(10) 07.03.2008

Ärztepräsident gegen Beihilfe zum Suizid
Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, bedauert die Entscheidung des Luxemburger Parlaments zur Straffreiheit aktiver Sterbehilfe.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 03.03.08

Hoppe befürchtet „ethischen Dammbruch in Europa“
Nach der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Luxemburg befürchtet der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, einen „ethischen Dammbruch in Europa“.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 03.03.2008

Papst bekräftigt absolutes Nein der Kirche zu aktiver Sterbehilfe
Ansprache zur Eröffnung einer Studientagung der Päpstlichen Akademie für das Leben
KATH.NET 26.02.08

Papst verurteilt aktive Sterbehilfe
Vatikanstadt – Papst Benedikt XVI. hat jeder Form von aktiver Sterbehilfe eine klare Absage erteilt.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 25.02.08

Wider eine „Kultur des Alleinlassens“
Vatikan-Konferenz zum Thema Sterbehilfe
DOMRADIO 25.02.08

Luxemburg: Ärzte dürfen Sterbewillige auf Verlangen töten
Im Großherzogtum wird aktive Sterbehilfe legal.
Irene Zöch
DIE PRESSE 22.02.08

Luxemburg erlaubt Ärzten aktive Sterbehilfe
In Luxemburg dürfen Ärzte ab sofort Sterbehilfe leisten.
WELT Online 20.02.08

Luxemburg legalisiert aktive Sterbehilfe
Ärzte, die Beihilfe zum Selbstmord leisten, begehen ab sofort keine Rechtsverletzung mehr.
KATH.NET 20.02.08

Luxemburger Parlament votiert für aktive Sterbehilfe
Luxemburg – Als dritter Staat weltweit hat das Großherzogtum Luxemburg mit knapper Mehrheit die Zulassung der aktiven Sterbehilfe beschlossen.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 20.02.08

Entscheidung mit Folgen
Luxemburg legalisiert die aktive Sterbehilfe – Niederlage für Junckers Regierungspartei
DOMRADIO 20.02.08

Mit aktiver Sterbehilfe beschreitet Luxemburg fatalen Irrweg
Die Einführung der aktiven Sterbehilfe in Luxemburg ist ein schwerer Rückschlag für den Lebensschutz und eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor, so Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard heute in München.
PRESSEMITTEILUNG Bayerisches Staatsministerium für Umwelt (StMUGV) 20.02.08

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