15.03.08: Frankreich: Krebskranke Frau entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
In Frankreich ist eine neuerliche Debatte über die Zulassung aktiver Sterbehilfe entbrannt. Hintergrund der Debatte ist der Fall einer 52-jährigen unheilbar an einer sehr seltenen Krebsart erkrankten Frau, die vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung beantragte, um aktive Sterbehilfe durch Ärzte zu erhalten. Die Lehrerin Chantal Sébire ist durch einen Tumor im Gesicht schwer entstellt, mittlerweile erblindet und leidet nach eigenen Aussagen unerträgliche Schmerzen. Selbst stärkste Medikamente brächten keine Linderung und der Tumor wachse unablässig weiter. Nun soll am 17. März ein Gericht in Dijon über den Fall entscheiden.
Mittlerweile hat sich auch das französische Parlament mit dem Fall befasst, nachdem sich die Frau zuvor in einem Appell an Präsident Nicolas Sarkozy gewandt hatte. Medienberichten zufolge sei er über ihr Schicksal tief bewegt und das Präsidialamt habe der Frau angeboten, ihren Fall von einem Mediziner-Gremium auf höchster Ebene prüfen zu lassen.
Für die Justizministerin Rachida Dati scheint der Fall jedoch eindeutig. Sie lehnte Rundfunkberichten vom 13. März 2008 zufolge aktive Sterbehilfe ab. Es widerspräche französischem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn Frau Sébire lebensbeendende Maßnahmen gestattet würden. Premierminister Francois Fillon habe auf den Vorschlag von Medizinern verwiesen, die Frau in ein künstliches Koma zu versetzen, ohne Gabe von Flüssigkeit und Nahrung. Nach ca. 10 bis 15 Tagen würde dann der Tod eintreten. Dies wäre eine zulässige Möglichkeit ihrem Wunsch zu entsprechen.
Nach dem bisherigen Sterbehilfegesetz, dass 2005 nach einem ähnlichen Fall erlassen wurde, ist aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten. Jedoch dürfen Ärzte eine Behandlung unheilbar Kranker beenden oder begrenzen, sofern der Patient dies wünscht.