28.02.07: Debatte über Patientenverfügungen: Fachtagung mit kontroverser Diskussion über Verbindlichkeit

28.02.07: Debatte über Patientenverfügungen: Fachtagung mit kontroverser Diskussion über Verbindlichkeit

Als Auftakt für die in den nächsten Wochen im Deutschen Bundestag geplante Debatte über Patientenverfügungen fand am 27. Februar 2007 in Berlin eine gemeinsame Tagung der Humanistischen Union und der Heinrich-Böll-Stiftung statt unter dem Titel „Die Freiheit zu sterben. Selbstbestimmung durch Sterbehilfe und Patientenverfügung.“ An der Veranstaltung, nahmen zahlreiche Abgeordnete als Referenten und Diskussionsteilnehmer teil. Wie das Deutsche Ärzteblatt online am 28.02.07 berichtete, haben dabei die Humanistische Union und Strafrechtler eine hohe rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gefordert

Wer die Wirksamkeit von Patiententestamenten auf die unmittelbare Sterbephase beschränke, entwerte das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten, kritisierte die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will, dem Bericht zufolge. Zudem habe sie sich dafür ausgesprochen, die Sterbehilfe auch im Strafgesetzbuch zu regeln, um Ärzten, Angehörigen und Patienten mehr Rechtssicherheit zu geben. Will ist auch Mitglied der SPD-Grundwertekommission und war bis 2006 Richterin am Verfassungsgericht Brandenburg. Ihrer Einschätzung nach ist der Gesetzgeber gegenüber dem existenziellen Problem des Sterbens bis heute blind geblieben. Das Fehlen gesetzlicher Regelungen trage dazu bei, das Thema Sterbehilfe zu tabuisieren.

Gegenwärtige unsichere Rechtslage werde instrumentalisiert

Der Jurist Torsten Verrel aus Bonn habe dagegen die Ansicht vertreten, die gegenwärtige unsichere Rechtslage werde instrumentalisiert, um Ärzte, Pfleger und Patienten unter Druck zu setzen. Es wisse kaum jemand noch, wo die erlaubte passive Sterbehilfe aufhöre und die verbotene aktive Sterbehilfe beginne. Die Furcht vor Strafverfolgung trage dazu bei, dass der Patientenwillen nicht ausreichend respektiert und das Leiden nicht genug gelindert werde, so Verrel. Dem Deutschen Ärzteblatt zufolge wandte er sich ausdrücklich gegen die Zulassung aktiver Sterbehilfe, jedoch müsse in Deutschland Schluss damit sein, eine eng begrenzte Sterbehilfe mit dem Euthanasieprogramm der Nazis zu vergleichen.

Die Fraktionsvorsitzende von Bundnis 90/Die Grünen, Renate Künast und der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, haben sich bei der Veranstaltung gegen eine Änderungen im Strafrecht ausgesprochen, berichtete das Deutsche Ärzteblatt online in einem weiteren Beitrag am 28.02.07. In der Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland gehe es nach Ansicht Künasts nicht allein um rechtliche Aspekte. Mindestens ebenso wichtig sei die ethische und moralische Dimension. Auch Fragen über die Betreuung Schwerstkranker oder Missstände in der Pflege würden dabei eine Rolle spielen.

Strafrechtliche Änderungen im Hinblick auf die Sterbehilfe seien im anstehenden Gesetzgebungsverfahren nicht erforderlich, so Künast laut der Zeitung. Auch Hoppe habe für eine Beibehaltung der geltenden strafrechtlichen Regelungen plädiert und sich ausdrücklich für eine stärkere Unterstützung der Palliativmedizin und der Hospize ausgesprochen.

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