Patientenverfügung

25.01.07: Geregeltes Sterben? Gesetz zu Patientenverfügungen bis Sommer angekündigt

25.01.07: Geregeltes Sterben? Gesetz zu Patientenverfügungen bis Sommer angekündigt

Patientenverfügungen, die im Krankheitsfall festlegen, wann die medizinische Hilfe abgebrochen werden soll, sollen bis zum Sommer 2007 gesetzlich geregelt werden. Hierauf haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD bei ihrer Klausur in Werder am 23.01.07 verständigt, berichtete die Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 24.01.07. Konkret soll im Bundestag spätestens im April über die Anträge der Abgeordneten debattiert werden, wobei der Fraktionszwang aufgehoben werden soll. Umstritten ist bei diesem Thema die Gültigkeit der Verfügungen in Fällen, in denen der Patient nicht ansprechbar ist.

Mehrere Anträge im Bundestag

Laut Berliner Zeitung liegen dem Bundestag mehrere Anträge vor. Dabei gehe am weitesten der Vorschlag des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Vorrang gibt. Danach soll eine Verfügung unabhängig davon gelten, ob die Krankheit heilbar ist. Für diese Position hat sich in der Vergangenheit auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stark gemacht.

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach habe dagegen einen Antrag aus den Reihen der Union angekündigt, der sich am Lebensschutz orientiert, aber Ausnahmen vorsieht. „Bei Krankheiten, die irreversibel einen tödlichen Verlauf nehmen, ohne dass der Todeszeitpunkt absehbar ist, sollen Patientenverfügungen voll gelten“, sagte Bosbach der Berliner Zeitung zufolge. Dazu zähle er Wachkoma-Fälle sowie schwere Alzheimer-Erkrankungen. Dagegen soll die Behandlung bei heilbaren Krankheiten fortgesetzt werden, auch wenn anders lautende Verfügungen vorliegen. „Wir wollen nicht, dass über Patientenverfügung Tötung auf Verlangen ermöglicht wird“, so Bosbach.

Noch strenger will laut dem Blatt eine Gruppe um die SPD-Politikerin Margot von Renesse mit Patientenverfügungen umgehen und dem Lebensschutz unbedingten Vorrang einräumen.

Bundesärztekammer warnt vor einem detaillierten Gesetz zu Patientenverfügungen

Die Bundesärztekammer hat unterdessen vor einem detaillierten Gesetz zu Patientenverfügungen gewarnt. „Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, gegenüber der Berliner Zeitung vom 25.01.07.

„Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten“, unterstrich Hoppe. Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde. „Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln. Das Sterben ist nicht normierbar“, argumentierte er. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten.

Bislang gibt es für Patientenverfügungen keine Regelung, sondern ausschließlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach gilt eine Patientenverfügung nicht in allen Krankheitsfällen und kann auch nicht als alleinige Grundlage dienen. Meistens muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden, erläuterte die Berliner Zeitung die Rechtslage.

Ergänzende Informationen:

Themenrubrik Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht