12.10.06: Mord an zwei Patienten der Berliner Charité: Krankenschwester nennt Tatmotiv „Mitleid“

12.10.06: Mord an zwei Patienten der Berliner Charité: Krankenschwester nennt Tatmotiv „Mitleid“

Im Fall der Tötung zweier Patienten an der Berliner Charité hat sich die festgenommene Krankenschwester Irene B. erstmals über das Motiv für ihre Tat geäußert. Medienberichten zufolge habe Sie angegeben, die Patienten aus Mitleid von ihren Qualen erlöst zu haben. Sie habe das schwere Leiden der Todkranken nicht mehr ertragen können, habe sie gegenüber der Kripo gesagt.

Die Staatsanwaltschaft dagegen hege an dem von der 54-jährigen angegebenen Tatmotiv „ganz erhebliche Zweifel“ und gehe von niederen Beweggründen aus, hieß es einem Bericht in der Online-Ausgabe der „Welt“ vom 10.10.06 unter Berufung auf Justizsprecher Frank Thiel. Niedrige Beweggründe sind Tatmerkmale, die vorliegen müssen, um ein Tötungsdelikt als Mord einzustufen. Zu ihnen gehören die Tötung aus Habgier, Rache, Hass, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder aus reiner Mordlust. Diese liege vor, wenn das Motiv des Täters einzig darin liegt, einen Menschen sterben zu sehen, erläutert „Die Welt“.

Bei der Kripo gehe man derzeit nicht davon aus, dass es zu weiteren Geständnissen der 54-Jährigen kommt, berichtete das Blatt am 12.10.06. „Die Beschuldigte hat sich umfassend geäußert, Anlass für weitere Vernehmungen besteht derzeit nicht“, sagte gestern ein Ermittler der „Welt“ zufolge. Auch die Überprüfung der Akten von 15 weiteren Patienten, die auf der Intensivstation der Kardiologie während der Dienstzeiten von Irene B. gestorben sind, hätte bislang zu keinen neuen Erkenntnissen geführt.

Der Fall der Patiententötung gab verschiedenen Leuten und auch diversen Medien Anlass, die Debatte über Sterbehilfe anzufachen. Näheres dazu, inklusive der Kritik an diesen Vorstößen, finden Sie in den weiteren Informationen.

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