03.01.06: Sterbehilfedebatte: Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Sterbehilfe ab
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat sich entschieden gegen eine Abschwächung des strikten Verbots der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. In einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung, veröffentlich am 31. Dezember 2005, meinte Papier: „Die aktive Sterbehilfe ist nach deutschem Recht verboten und strafbar.“ Das sei entweder Totschlag nach Paragraph 212 oder, wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolge, Tötung auf Verlangen nach Paragraph 216 Strafgesetzbuch.
Den in der politischen Diskussion kürzlich gemachten Vorschlag, dieses Verbot zu relativieren, lehnt Papier ab. „Es gibt sehr gute Gründe für das Verbot der aktiven Sterbehilfe: Das Tötungstabu darf in unserer Gesellschaft nicht durchbrochen werden. Aber genau das könnte die Konsequenz einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe sein.“ Es bestünde nicht nur die Gefahr eines Dammbruchs, sondern auch die des Missbrauchs und des sozialen Drucks auf Patienten und Ärzte, warnte Hans-Jürgen Papier.
„Das Verbot der aktiven Sterbehilfe ist in jedem Fall verfassungsrechtlich zulässig.“ Der Gesetzgeber habe einen Schutzauftrag für das Leben wahrzunehmen. Diesem komme er dadurch nach, dass er das aktive Töten von Menschen verbietet und unter Strafe stellt.