14.11.22: SAPV-Bundesrahmenverträge: Grünes Licht für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Zum 01.01.2023 treten die SAPV-Bundesrahmenverträge für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche (BRV) in Kraft. Damit gibt es erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung. Dies teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (BAG-SAPV) e.V. am 14.11.22 mit.
„Auch wenn es sich bei den nun vorliegenden Bundesrahmenverträgen naturgemäß um einen Kompromiss handelt, sei es doch gelungen, eine Versorgungsstruktur zu erhalten und bundeseinheitlich auszugestalten, welche in besonderer Weise die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung in Würde und unter Beachtung ihrer Autonomie und die Unterstützung deren Angehöriger sicherstellt“, erklärte der Fachverband.
Lange schwierige Verhandlungen
Vorangegangen waren demnach lange schwierige Verhandlungen, die Anfang 2019 begannen. Wie die BAG-SAPV erläuterte, ergaben sich die Schwierigkeiten durch die seit 2009 unterschiedlichen und heterogenen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern, z.T. auch innerhalb der Bundesländer und in den naturgemäß differenten Sichtweisen der 12 Verhandlungspartner. Da für einige Vertragsinhalte trotz vieler Verhandlungsrunden kein Kompromiss habe erzielt werden können, sei ein Schiedspersonenverfahren notwendig geworden , welches nun abgeschlossen ist.
Strittig seien vor allem die Mindestpersonalanforderungen gewesen sowie die Präsenzzeit der ärztlichen und pflegerischen Leitung und der Mindestbeschäftigungsumfang aller Mitarbeiter im Sinne der multiprofessionellen Zusammensetzung des Teams und der Erarbeitung der Behandlungskonzepte im Rahmen der Fallkonferenzen. Hier sei es gelungen, die Schiedsperson von der Position von Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV e. V. (BAG SAPV), Deutschen Hospiz- und Palliativerband e. V. (DHPV), Bundesverband Kinderhospiz e. V. (BVKH) und GKV-Spitzenverband zu überzeugen.
SAPV-Bundesrahmenverträge: Keine Aufwertung der psychosozialen Arbeit
Bis zuletzt sei von allen Leistungserbringer-Vertretern versucht worden, den Wert der psychosozialen Arbeit hervorzuheben und deshalb psychosoziale Mitarbeitende zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Team zu etablieren. „Leider ist dies aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen nicht möglich gewesen. Hier wird sich die BAG-SAPV weiter politisch engagieren. Im Bereich der SAPV für Kinder und Jugendliche ist die psychosoziale Fachkraft, aufgrund deren besonderer Belange, fester Bestandteil des Kernteams“, so die BAG-SAPV.
Die beiden neuen Rahmenverträge treten zum 01.01.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen bestehende Verträge nach § 132 d SGB V zwischen den SAPV-Teams und den Krankenkassen auf Landesebene überprüft und an die Bundesrahmenverträge angepasst werden. Es gilt ein Übergangszeitraum von 5 Jahren innerhalb dessen die erforderlichen Anpassungen und Regelungen vollzogen werden müssen.
Die BAG SAPV konnte gemeinsam mit dem DHPV und dem BVKH in weiten Teilen ihre regelkonformen Kernforderungen durchsetzen und werde ihre Mitglieder gesondert über die Inhalte der neuen SAPV-Rahmenvereinbarungen informieren. „Zudem werden die BAG-SAPV, der DHPV, in Kooperation mit dem BVKH und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., zeitnah eine Handreichung erstellen und an ihre Mitglieder herausgeben, in der sämtliche Regelungen der beiden Bundesrahmenverträge vertiefend aufgegriffen und erläutert werden“, heißt es abschließend in der Presseaussendung.
Ergänzende Informationen
Bundesarbeitsgemeinschaft für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung