28.09.21: Nach Bundestagswahl: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung im Koalitionsvertrag zu verankern
Einen Tag nach der Bundestagswahl 2021 fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), die Bedürfnisse vulnerabler Menschen im Koalitionsvertrag zu verankern.
„Für eine im Umgang mit hochaltrigen, schwerstkranken sowie suizidgefährdeten Menschen solidarische Gesellschaft müssen in der nächsten Legislaturperiode Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie die Suizidprävention weiter ausgebaut werden“, erklärte der DHPV in einer Presseaussendung am 27.09.21.
„Aller Voraussicht nach wird die Regierungsbildung jetzt einige Zeit in Anspruch nehmen. Im auszuhandelnden Koalitionsvertrag müssen dann aber die Bedürfnisse und Nöte von schwerstkranken und sterbenden sowie suizidgefährdeten Menschen dringend berücksichtigt werden“, so Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.
Neben der Stärkung der Hospizarbeit und Palliativversorgung z.B. durch den Ausbau in strukturschwachen Gebieten und die Förderung des hospizlichen Ehrenamts brauche es auch eine Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Angebote müssten dabei nicht nur vorhanden, sondern auch bekannt sein. Das heißt, es bedürfe Informationskampagnen, die über hospizliche und palliative Möglichkeiten aufklären.
„Nicht zuletzt muss alles dafür getan werden, dass Suizidbeihilfe nicht zur gesellschaftlichen Normalität wird“, so der Fachverband. Darum müsse die Suizidprävention ausgebaut werden. Es dürfe keine Verpflichtung für Einrichtungen der Hospizarbeit und Palliativversorgung geben, Suizidbeihilfe durchführen oder auch nur dulden zu müssen.
Fünf Forderungen an die Politik
Als Dachverband und bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland stellt der DHPV fünf Forderungen:
Erstens soll das Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) von 2015 mit einem Ausbau der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung („HPG 2“) weiterentwickelt werden. Zweitens fordert der Verband die Wahrung der Zugangsgerechtigkeit für eine bestmögliche Versorgung und Begleitung am Lebensende mit einer adäquaten Informationspolitik. Unter anderem durch gezielte Kampagnen für die Bevölkerung, z.B. über Krankenkassen oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Des Weiteren müsse die Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ausgebaut werden in Form eines umfassenden Gesetzes, das flächendeckend niederschwellige Zugänge zur Information, Beratung und zu therapeutischen Hilfen ermöglicht. Schließlich sollen geschützte Räume („Safe places“) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens gesetzlich verankert werden, sodass diese nicht gezwungen sind, assistierten Suizid zu unterstützen.
Fünftens soll ehrenamtliches Engagement für Schwerkranke und ihre Zugehörigen gefördert werden. Konkret unter anderem in der Weiterentwicklung niederschwelliger Angebote zur Trauerbegleitung und mit der hierdurch verbundenen Aufwertung des bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft.
„Wenn wir uns als solidarische Gesellschaft verstehen, dann müssen die Interessen der Menschen, die durch Krankheit oder im Alter auf unsere Unterstützung angewiesen sind, in den nächsten Jahren noch stärker in den Fokus der politischen Bemühungen rücken“, so Hardinghaus. Dazu sei eine Verankerung im Koalitionsvertrag dringend notwendig.