18.04.21: Suizidhilfe: Vereinbarte Debatte im Deutschen Bundestag am 21.04.2021
Voraussichtlich am Mittwoch, den 21.04.2021 diskutieren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von 14.35 – 16.30 Uhr als TOP 4 in einer „Vereinbarten Debatte“ über eine Neuregelung der Suizidhilfe. Für die Aussprache sind rund zwei Stunden eingeplant. Dies geht aus der Tagesordnung des Plenums hervor.
Allerdings besteht mit Stand 16.04.21 zwischen den Fraktionen noch kein Einvernehmen über die Tagesordnung. Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht im Februar 2020, das das Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe als verfassungswidrig erklärt hatte.
„Wie bei Vereinbarten Debatten üblich, gibt es keine konkrete Vorlage als Beratungsgegenstand“, heißt es auf der Bundestagswebseite. Gleichwohl kursieren seit geraumer Zeit unter den Abgeordneten insgesamt vier Diskussionspapiere bzw. Gesetzentwürfe. Nachfolgend eine kurze Übersicht zum aktuellen Stand in der Debatte um eine neue Suizidhilfe-Regelung und den vorliegenden Papieren.
29.01.21: Zwei Gesetzentwürfe zur Debatte um Neuregelung der Suizidbeihilfe veröffentlicht
Am 29. Januar 2021 haben die Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr MdB (FDP), Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB (SPD) und Dr. Petra Sitte MdB (Die Linke) der Öffentlichkeit in der Bundespressekonferenz einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe vorgestellt.
Zeitgleich legten die Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Katja Keul von Bündnis 90/Die Grünen einen „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ zur Diskussion zum selben Thema vor.
Mehr dazu gibt in unserem Themenspecial zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe 2021 unten.
02.04.21: Bundesgesundheitsministerium legt Konzeptpapier zur Suizidbeihilfe-Regelung vor
In der Debatte um eine neue gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe hat Medienberichten zufolge das Bundesgesundheitsministerium ein restriktives Konzept erarbeiten lassen. Wie das Ärzteblatt online am 06.04.21. unter Berufung auf einem SPIEGEL-Artikel vom 02.04.21 berichtet, soll demnach eine Suizidassistenz grundsätzlich unter Strafe stehen. Allerdings soll es Ausnahmen unter Einhaltung eines „abgestuften Schutzkonzeptes“ geben.
Mit Stand 17.04.21 ist das Arbeitspapier auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar als PDF-Dokument unter dem Titel: „Diskussionsentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung“. Ursprünglich sollte dieses Papier zurückgehalten werden, berichtete die Ärztezeitung am 10.04.21 unter dem Titel „Bundesregierung will Entwurf zur Sterbehilfe-Reform nicht veröffentlichen“. Offenbar hat es sich das Ministerium doch anders überlegt. Der Diskussionsentwurf stammt laut Dateiinfo des PDF-Textes vom 10.03.21.
12.04.21: Weitere fraktionsübergreifende Initiative für Neuregelung der Suizidbeihilfe
Außerdem hat sich im Deutschen Bundestag eine weitere fraktionsübergreifende Initiative für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe um den Abgeordneten Ansgar Heveling und den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe formiert. Am 12.04.21 haben sie dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt, berichtete das Ärzteblatt online am 13.04.21. Das Papier war aber leider online nirgendwo auffindbar bei den verschiedenen Angebordneten.
Dem Bericht zufolge sind nun andere interessierte Parlamentarier zu einer Diskussionsrunde für den 20. April eingeladen. Mehr zu den Inhalten im ausführlichen Ärzteblatt-Artikel „Weitere übergreifende Initiative für Neuregelung zur Sterbehilfe“.
Ergänzende Informationen:
Vereinbarte Debatte zum Thema Suizidhilfe
MITTEILUNG Deutscher Bundestag, 17.04.21
(Dort gibt es später auch eine Video-Aufzeichnung der Debatte und die Redenbeiträge)
30.01.21: Themenspecial zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe
„Diskussionsentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung“
Bundesministerium für Gesundheit, veröffentlicht ca. 14.04.21