05.05.21: Presseschau zum Ärztetag-Beschluss zur Suizidhilfe
Der 124. Deutsche Ärztetag hat am 05.05.2021 in Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe geändert. Paragraf 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung wird aufgehoben, teilte die Bundesärztekammer (BÄK) mit. Siehe dazu unser Themenspecial vom 05.05.2021.
Nachfolgend gibt es ein paar ausgewählte verlinkte Artikel zum Ärztetag-Beschluss zur Aufhebung des Verbots der ärztlichen Siuzidhilfe
Deutscher Ärztetag: Verbot der Suizidbeihilfe aufgehoben
TAGESSCHAU.DE 05.05.21
Ärztetag streicht berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe
AERZTEBLATT.DE 05.05.21
Ärzte streichen Verbot der Suizidbeihilfe aus Berufsrecht
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Ärztetag das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Suizidhilfe aufgehoben.
BR.DE 05.05.21
Suizidhilfe im Berufsrecht erlaubt
Der Ärztetag streicht das Verbot ärztlicher Suizidhilfe aus der Berufsordnung. Die ÄrztInnen sehen die Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe kritisch.
TAZ 05.05.21
Nach Debatte bei Ärztetag: Mediziner lockern ärztliches Berufsrecht bei der Sterbehilfe
FAZ.DE 05.05.21
Ärztetag hebt Verbot der Suizidbeihilfe auf
Das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe ist gefallen. Die Streichung der entsprechenden Passage aus der Musterberufsordnung erhielt am Mittwoch eine überzeugende Mehrheit des Deutschen Ärztetages. Eine Pflicht zur Beihilfe soll daraus aber nicht erwachsen.
Von Anno Fricke
ÄrzteZeitung 05.05.21
Ärzte streichen Verbot der Suizidassistenz aus Berufsordnung
EVANGELISCH.DE 05.05.21
Sterbehilfe: Ärzte suchen ihre neue Rolle
Nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stehen Mediziner vor einer Frage, die den Kern ihres Selbstverständnisses berührt: Was tun, wenn ein Patient mit Sterbewunsch an sie herantritt?
Von Rainer Stadler und Annette Zoch
SUEDDDEUTSCHE.DE 04.05.21
Suizidbeihilfe: Neuregelungen stehen an
Mit der Frage, ob und inwieweit die Politik Maßstäbe für die Selbstbestimmtheit des Menschen beim Sterben setzen darf und sollte, beschäftigt sich erneut der Bundestag. Vier Regelungsvorschläge liegen bereits vor. Auch die Ärzte wollen über ihre Rolle bei der Suizidbeihilfe beraten.
Haserück, Andre; Richter-Kuhlmann, Eva
Deutsches Ärzteblatt 2021; 118(17): A-863 / B-719 vom 30.04.21
BÄK-Präsident warnt vor zu starker Einbindung der Ärzte bei Sterbehilfe
AERZTEBLATT.DE 23.04.21