19.02.20: Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung am 26.02.20 erwartet

19.02.20: Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung am 26.02.20 erwartet

Am 26. Februar 2020 verkündet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein lang erwartetes Urteil über sechs Verfassungsbeschwerden zum Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches. Die Verhandlungen dazu fanden bereits im April 2019 statt.

Der Deutsche Hospiz und Palliativverband (DHPV) plädiert in einer Pressemitteilung vom 19.02.20 für eine Beibehaltung des Gesetzes in seiner 2015 beschlossenen Form und für Solidarität statt Suizidhilfe. „Der Angst vor Würdeverlust in Pflegesituationen und bei Demenz sowie vor unerträglichen Schmerzen mit der gesetzlichen Legitimierung der Beihilfe zum Suizid zu begegnen, kann in einer solidarischen Gesellschaft nicht gewollt sein“, erklärte Professor Winfried Hardinghaus, Palliativmediziner und DHPV-Vorsitzender. Notwendig sei vielmehr eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen sowie Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen an jedem Ort in Deutschland. Mit dem ebenfalls 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz hatte der Gesetzgeber aus Sicht des DHPV ein starkes Signal für eine Gesellschaft gesetzt, in der Autonomie und Selbstbestimmung auch für den Fall von schwerer Krankheit und nahendem Tod sichergestellt werden.

Bei der Gerichtsverhandlung im April 2019 standen unter anderem diese Fragen der Autonomie und Selbstbestimmung am Lebensende im Fokus des Interesses der Karlsruher Richterinnen und Richter. „Selbstbestimmung heißt aus unserer Sicht vor allem, die hospizliche und palliative Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, die man wünscht und benötigt“, so Hardinghaus. „Statt eines Gesetzes, das die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe legitimiert, brauchen wir den weiteren, konsequenten Ausbau entsprechender Angebote überall dort, wo Menschen ihr Lebensende verbringen, vor allem zu Hause, im Krankenhaus und in stationären Pflegeeinrichtungen.“

Der DHPV hat auf seiner Webseite einen sehr guten chronologischen Überblick zur Debatte um ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeilfe mit den wichtigsten Punkten erstellt.

Ergänzende Informationen:

Mündliche Verhandlung in Sachen „§ 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)“ am Dienstag, 16. April 2019, 10.00 Uhr, und Mittwoch, 17. April 2019, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht 05.03.2019

Keine organisierten und gewerblichen Formen der Beihilfe zum Suizid
Überblick zur Debatte um ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeilfe beim DHPV

Unsere Themenrubrik zur Debatte um ein Verbot der Suizidbeihilfe