18.07.19: Luxemburg: Regierung will Tod durch Euthanasie oder assistierten Suizid künftig als natürlichen Tod klassifizieren

18.07.19: Luxemburg: Regierung will Tod durch Euthanasie oder assistierten Suizid künftig als natürlichen Tod klassifizieren

Flagge LuxemburgDie Regierung von Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren.

Auf Vorschlag des stellvertretenden Premierministers und Gesundheitsministers Étienne Schneider verabschiedete der Regierungsrat auf seiner Sitzung vom 11. Juli 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und begleitete Suizide und das geänderte Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten. Dies teilte die Luxemburgische Regierung am 11.07.19 in einer Presseaussendung mit.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und assistierte Suizide schlägt der Gesetzentwurf Änderungen vor, die sich aus der Anwendung in den letzten Jahren ergeben.

„Der Gesetzentwurf sieht vor, den Tod einer Person, die an den Folgen von Euthanasie oder begleitendem Suizid stirbt, als natürlichen Tod zu behandeln. So werden die Folgen des Todes insbesondere im Hinblick auf die Todesumstände geklärt, insbesondere im Rahmen einer Lebensversicherung, die der verstorbene Patient möglicherweise abgeschlossen hat“, erklärte Étienne Schneider. Von da an werden Euthanasie und assistierter Suizid nicht mehr als gleichwertig mit Selbstmord angesehen.

Mit der Gesetzesänderung will die Regierung Medienberichten zufolge unter anderem die Hinterbliebenen entlasten. So könne beispielsweise der Anspruch auf eine vom Euthanasie-Patienten abgeschlossene Lebensversicherung einfacher geltend gemacht werden. Der Gesetzentwurf muss aber erst noch den Instanzenweg passieren.

Relativ konstante Sterbehilfe-Zahlen in Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten des Euthanasie- und Sterbehilfegesetzes ist die Zahl der Euthanasiemeldungen dem Bericht zufolge relativ konstant geblieben. Zwischen 2009 und 2010 gab es in Luxemburg fünf Meldungen über Euthanasie. Für den Zeitraum 2011 bis 2012 waren es 14, dann neun im Jahr 2013, sieben im Jahr 2014, acht im Jahr 2015, zehn im Jahr 2016, elf im Jahr 2017 und acht im Jahr 2018. Im gesamten Zeitraum 2009 bis 2018 waren es 71 Fälle.

Sterbehilfe-Zahlen für Luxemburg 2009 - 2018
Grafik: Chr. Frodl

Das luxemburgische Gesetz verlangt unter anderem, dass sich der Patient in einer hoffnungslosen medizinischen Situation befindet und konstantes und unerträgliches körperliches oder psychisches Leiden ohne Aussicht auf Besserung meldet, das sich aus einem Unfall oder einer Krankheit ergibt. In den Jahren 2017-2018 waren die Bedingungen beispielsweise in zwei Fällen von Euthanasie eine neurodegenerative Erkrankung, in einem Fall eine neurovaskuläre Erkrankung, in einem Fall eine systemische Erkrankung und in allen anderen Fällen von Krebs.

Der Bericht der Nationalen Überwachungs- und Bewertungskommission des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und Sterbehilfe kann unten heruntergeladen werden, leider nur in französischer Sprache.

Hinweis: Die Pressemitteilung war ebenfalls in französisch und wurde mit www.DeepL.com/Translator übersetzt und angepasst.

Ergänzende Informationen:

Cinquième rapport de la loi du 16 mars 2009 sur l’euthanasie et l’assistance au suicide (années 2017 et 2018)

Euthanasie könnte in Luxemburg bald nicht mehr als Suizid gelten
TAGEBLATT.LU 11.07.19

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