Sterbehilfe-Regelungen

27.07.18: Kommissionsbericht: Steigende Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017

27.07.18: Neuer Kommissionsbericht: Steigende Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017

Flagge BelgienIn Belgien hat die Federale Kontroll- und Evaluationskommission Sterbehilfe (FCEE) am 17.07.18 ihren Bericht mit den neuesten Zahlen zu aktiver Sterbehilfe 2016/2017 veröffentlicht. Dieser Bericht betrifft die von der Kommission geprüften Registrierungsdokumente für Sterbehilfe, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017 durchgeführt wurden.

Demnach ist die Zahl der Fälle aktiver Sterbehilfe in Belgien 2017 erneut gestiegen. Konkret hatten 2016 noch 2.028 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen, vergangenes Jahr waren es bereits 2.309 Menschen. Dies entspricht einer Steigerung um 13 Prozent.

Der Großteil der Patienten, das heißt 1.747, war dem Bericht zufolge zwischen 60 und 89 Jahren alt. Männer und Frauen waren gleichermaßen vertreten. In gut 45 Prozent der Fälle fand die Euthanasie zu Hause statt, bei 37,5 Prozent im Krankenhaus. Bemerkenswert ist, dass aktive Sterbehilfe immer öfter auch in einem Altenheim bzw. Alten- und Pflegeheim (MR- MRS) ausgeführt wurde. 2016 waren dies noch bei 256 Fällen der Ort der aktiven Sterbehilfe, im darauf folgenden Jahr 2017 war dies bei 348 Personen der Fall. Dies entspricht 15,1 Prozent der Sterbehilfe-Fälle in Belgien 2017.

Bedenklich sind auch die Zahlen zu Sterbehilfe bei Minderjährigen. Drei Kinder im Alter von neun, elf und 17 Jahre erhielten den Angaben zufolge zwischen 2016 und 2017 aktive Sterbehilfe.

„Es gibt kein Alter für Leiden“, sagte Professor Wim Distelmans, Vorsitzender der Eidgenössischen Kommission für Sterbehilfe und Evaluation laut Bericht des Nachrichtendienstes BioEdge. „Glücklicherweise bleibt die Euthanasie unter jungen Menschen sehr außergewöhnlich. Selbst wenn es nur einer gewesen wäre, wäre das Gesetz sehr nützlich gewesen.“

Sterbehilfe Belgien Zahlen 2016 / 2017, Grafik nach Alter

Krebserkrankungen oder Kombination mehrerer Erkrankungen als Sterbehilfe-Grund

Die wichtigsten Bedingungen, die zu einer aktiven Sterbehilfe führten, waren laut der Kontollkommission entweder Krebserkrankungen oder eine Kombination mehrerer Erkrankungen, sogenannte Polypathologien, die sich nicht verbessern konnten und zunehmend zu schweren Behinderungen, einschließlich Organversagen, führten. Der Tod der Patienten sei in der Regel kurzfristig erwartet worden. Patienten, deren Tod kurzfristig eindeutig nicht zu erwarten gewesen sei, litten vor allem an Polypathologien, während der Tod von Krebspatienten selten als solcher angesehen wird. Bei 40 Menschen, d.h. in 1,8 Prozent der Fälle wurde als Grund für aktive Sterbehilfe psychisches Leiden angegeben, was in etwa dem Niveau des Vorjahres entspricht. Die Kommission betonte, dass diese wie alle Sterbehilfe-Fälle den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Insgesamt war die Kontroll-Kommission er Auffassung, dass alle eingegangenen Erklärungen den grundlegenden Anforderungen des Gesetzes für aktive Sterbehilfe in Belgien entsprachen und daher keine Fälle an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.

Die Kommission vertrat letztlich die Auffassung, dass die Anwendung des Gesetzes in den letzten zwei Jahren keine größeren Schwierigkeiten oder Missbräuche hervorgerufen habe, die Gesetzesinitiativen erfordern würden.

Kritik an Sterbehilfe für Kinder

Kritik insbesondere an der Sterbehilfe für Minderjährige kam laut BioEdge aus Großbritannien. Dort erklärte Lord Alex Carlile, Stellvertretender Vorsitzender von „Living and Dying Well“, einer Parlamentariergruppe gegen Euthanasie, dass er von dem Bericht „zutiefst schockiert“ sei.

„Die Euthanasie dieser Kinder widerspricht eindeutig der Europäischen Menschenrechtskonvention. Kein Elternteil und keine Behörde hat die Macht, jedem, der ein Kind ist, das Leben zu nehmen, wer auch immer es ist. Die belgische Regierung ist in dieser Hinsicht viel zu entspannt. Sie stellt nicht sicher, dass angemessene Kontrollen durchgeführt und Standards eingehalten werden. Belgien ist vielleicht der Staat, der in Europa die größte Besorgnis über die Art und Weise der Sterbehilfe auslöst“, so Carlile.

Weiterführende Informationen:

PDFHuitième rapport aux Chambres législatives années 2016 – 2017
Commission fédérale de Contrôle et d’Évaluation de l’Euthanasie
70 Seiten, französisch, veröffentlicht 17.07.18

Three children euthanised in Belgium
BioEdge News 27.07.18

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