15.03.18: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) zu Koalitionsvertrag: Wichtige Neuerungen für Menschen am Lebensende und ihre Angehörigen
Am 12.03.18 haben CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßte die darin geplanten Maßnahmen für schwerstkranke und sterbende sowie hochaltrige Menschen als „wichtige Schritte hin zu einer Gesellschaft, die mit Menschen am Lebensende solidarisch und fürsorglich umgeht“.
„Vor allem die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung durch Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerken ist ein wichtiger Schritt“, erklärte Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV in einer Presseaussendung vom 13.03.18. „Hospizarbeit kann nur in einem gut koordinierten Netzwerk gelingen. Die Finanzierung der Koordination dient somit der weiteren konsequenten Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes.“
Besondere Bedeutung komme auch der Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Altenpflegeeinrichtungen zu. „Um die hochbetagten und schwerkranken Menschen mit ihren Wünschen, Bedürfnissen und Nöten in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen zu können, brauchen die stationären Einrichtungen und die dort Tätigen bessere Grundvoraussetzungen. Hier sind die geplanten 8000 Fachkraftstellen für die medizinische Behandlungspflege ein erster guter Schritt, zumal die Kosten nicht durch die Bewohnerinnen und Bewohner getragen werden sollen“, so Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV.
Weiterhin begrüßte der DHPV die vorgesehene Prüfung, ob die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen herausgenommen werden kann.
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland.
Kritik am Koalitionsvertrag kam dagegen bereits Anfang Februar von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Er vermisst konkrete Verbesserungen für die jährlich mehr als 200.000 Sterbenden mit Palliativbedarf in den Pflegeheimen. „Diesen Menschen wird weiterhin ein Rechtsanspruch auf Hospizleistungen verweigert“, sagte Brysch laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 09.02.18.
Ergänzende Informationen:
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD 2018 (PDF-Format)
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