08.09.17: Aktionstag zur Pflege: Pflegende Angehörige besser unterstützen
In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam.
„Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“
Drei Pflegestärkungsgesetze
Mit drei Pflegestärkungsgesetzen habe der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben. So kann z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert.
Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden laut BMG ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das helfe, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung.
Hilfen für pflegende Angehörige ausgebaut
Deutlich verbessert wurde dem BMG zufolge auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen. Seit 1. Januar 2017 zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung. Oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch seien die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht worden. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung.
Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, wenn zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden muss, übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro.
Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen seien ausgeweitet worden. „Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren“, heißt es abschließend.
Weitere Informationen:
www.pflegeleistungs-helfer.de
Als digitaler Ratgeber hilft der Pflegeleistungs-Helfer des BMG Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen dabei, die passenden Leistungen zu finden, die zu ihrer konkreten Pflegesituation passen