Presseschau zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.17
Stand: 06.03.17
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Meldungen zum Bundesverwaltungsgerichts-Urteil vom 02.03.17 zur Abgabe eines Betäubungsmittels, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, ergänzend zu unserem Themenspecial vom 03.03.17
02.03.17
Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
PRESSEMITTEILUNG Bundesverwaltungsgericht 02.03.17
Richter stärken Sterbehilfe
In „extremen Ausnahmefällen“ darf der Staat schwerkranken und leidenden Menschen den Zugang zu todbringenden Medikamenten nicht verwehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
SUEDDEUTSCHE.DE 02.03.17
Bundesverwaltungsgericht: Im „Extremfall“ Recht auf tödliche Medikamente
TAGESSCHAU 02.03.17
Beihilfe zum Suizid „in extremen Ausnahmesituationen“ möglich
AERZTEBLATT.DE 02.03.17
Bundesverwaltungsgericht: Richter erlauben Sterbehilfe in Ausnahmefällen
In „extremen Einzelfällen“ dürfen Schwerkranke Zugang zu tödlichen Medikamenten bekommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht entschieden.
von Jost Müller-Neuhof
TAGESSPIEGEL 02.03.17
„In extremen Ausnahmesituationen“ haben Deutsche Recht auf Sterbehilfe
In Deutschland dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Schwerkranke in „extremen Ausnahmefällen“ zukünftig Sterbehilfe erhalten. Patientenschützer kritisierten die Entscheidung.
SPIEGEL Online 02.03.17
03.03.17
Freitod auf Rezept
Unheilbar Kranke können in „Extremfällen“ künftig ein Medikament zur „schmerzlosen Selbsttötung“ erhalten. Das ist ein wegweisendes Urteil.
TAZ 03.03.17
Ärzte üben scharfe Kritik am Urteil zur ärztlich assistierten Selbsttötung
AERZTEBLATT.DE 03.03.17
DGP zu Sterbehilfe-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: „Schritt in die falsche Richtung“
Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Extremfällen schwer und unheilbar kranken Patienten der Zugang zu einem Betäubungsmittel in tödlicher Dosierung nicht verwehrt werden darf. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte dies 2005 für eine Patientin mit Querschnittslähmung abgelehnt, weil eine Erlaubnis mit dem Ziel der Selbsttötung nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht möglich sei. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) lehnt eine solche Freigabe auch in Einzelfällen klar ab.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) 03.03.17 (PDF-Format)
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist keine Hilfe für sterbende Menschen
Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), übt scharfe Kritik an der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wonach der Staat unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Betäubungsmitteln mit dem Ziel der Selbsttötung nicht verwehren darf: „Die Entscheidung gefährdet die Solidarität mit schwerstkranken und sterbenden Menschen.“
PRESSEMITTEILUNG Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) 03.03.17
Betäubungsmittel: Enscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist praxisfern
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig über den Zugang zu einem Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Stiftung Patientenschutz 03.03.17
Ethik darf nicht zu einem Verwaltungsakt verkommen
Berlin – Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, nach dem Patienten in „extremen Ausnahmesituationen“ ein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung haben, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Dass eine so grundsätzliche ethische Frage wie die der ärztlich assistierten Selbsttötung auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden soll, ist mir völlig unverständlich.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 03.03.17
Ärzte für das Leben e.V. entsetzt über Gerichtsurteil zum Erwerb von Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Münster – Diese Regelung geht selbst über die Situation in der Schweiz hinaus.
PRESSEMITTEILUNG Ärzte für das Leben e.V. 03.03.17
Bedrohliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz das Urteil gefällt, dass der Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel zur Selbsttötung „in extremen Ausnahmefällen“ nicht verwehrt werden darf. Dazu nimmt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) kritisch Stellung:
PRESSEMITTEILUNG Christdemokraten für das Leben (CDL) 03.03.17
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur schmerzlosen Selbsttötung
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (AZ 3 C 19.15) vom 2. März 2017, das in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu Betäubungsmitteln ermöglicht, um eine schmerzlose Selbsttötung durchzuführen, erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:
„Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, soweit wir sie bisher aus den Verlautbarungen des Gerichts kennen, erfüllt uns mit großer Sorge und wirft erhebliche Fragen auf.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Bischofskonferenz (DBK) 03.03.17
Sterbehilfe kann im Extremfall möglich sein
Schwerkranke Menschen können Zugang zu tödlichen Medikamenten bekommen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Patientenschützer kritisieren das Urteil.
ZEIT Online 03.03.17
Sterbehilfe: „Ein sehr vernünftiges Urteil“
Das vom Bundesverwaltungsgericht gefällte Urteil zur Sterbehilfe stößt auf massive Kritik.
Interview mit Rechtsphilosoph Reinhard Merkel
NDR.DE 03.03.17
In extremen Ausnahmefällen“ Gericht erlaubt tödliches Medikament für Sterbenskranken
KÖLNER STADT-ANZEIGER 03.03.17
Urteil zu Freitod-Gift: Mediziner und Politiker üben heftige Kritik
Von Christian Rath
KÖLNER STADT-ANZEIGER 03.03.17
„Die Büchse der Pandora geöffnet“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, katholische Bischöfe und die Ärztekammer kritisieren das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe als Tabubruch. Gröhe kündigt bereits Widerstand an.
SUEDDEUTSCHE.DE 03.03.17
„Im extremen Einzelfall“
Staat muss laut Gericht im Extremfall Gift für Suizid bereitstellen
SUEDDEUTSCHE.DE 03.03.17
Gericht erlaubt passive Sterbehilfe in Extremfällen
PHARMAZEUTISCHE ZEITUNG 03.03.17
Griese: Zugang zu tödlichen Medikamenten bleibt reglementiert
EVANGELISCH.DE 03.03.17
„Hier wird eine schiefe Ebene betreten“
Weihbischof Losinger zum neuen Sterbehilfe-Urteil
„In extremen Ausnahmefällen“ haben unheilbar kranke Menschen ein Recht auf Sterbehilfe, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, ehemaliges Mitglied des Nationalen Ethikrats, sieht darin keine Lösung.
DOMRADIO 03.03.17
„Große Sorge“
Bischöfe besorgt über Urteil zur Suizidbeihilfe
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Suizidbeihilfe ist bei medizinischen Fachverbänden und Patientenschützern auf scharfe Kritik gestoßen. Die katholischen Bischöfe reagieren „mit großer Sorge“.
DOMRADIO 03.03.17
06.03.17
Das vergiftete Urteil
„Die organisierte Todesspirale dreht sich in Deutschland immer weiter und immer schneller. Jetzt hat sie auch das höchste Verwaltungsgericht unseres Landes erfasst.“
Gastkommentar von Prof. Axel W. Bauer
KATH.NET 06.03.17
Es gibt noch Richter in Deutschland
Ein Lichtblick für Schwerstkranke
Von Ludwig A. Minelli
Der 2. März 2017 dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen: An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die entscheidende Bresche in eine heftig verteidigte mittelalterliche Phalanx von Scheinheiligkeit, Ignoranz, Macht- und Finanzgelüsten geschlagen:
HPD Humanistischer Pressedienst 06.03.17
Anm.: Der Beitrag kann kommentiert werden.