08.02.07: Debatte über Patientenverfügungen: Deutsche Hospiz Stiftung stellt Checkliste zu Vorsorgedokumenten vor

08.02.07: Debatte über Patientenverfügungen: Deutsche Hospiz Stiftung stellt Checkliste zu Vorsorgedokumenten vor

Vor dem Hintergrund noch ausstehender gesetzlicher Regelungen zu Patientenverfügungen hat die Deutsche Hospiz Stiftung am 07.02.07 in Berlin eine Checkliste zur Prüfung der Praxistauglichkeit von Vorsorgedokumenten vorgestellt. „Während im Bundestag noch immer erst an Entwürfen für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen gearbeitet wird, fragen immer mehr Menschen, ob es Sinn macht, eine Patientenverfügung zu verfassen“, erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Presseaussendung vom selben Tag.

Unabhängig von inhaltlichen Details eines Patientenverfügungsgesetzes mache es die Checkliste jedem möglich, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen. Zwölf Fragen, angefangen von „Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?“ über „Verwende ich schwammige Formulierungen?“ bis hin zu „Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?“ sollen dem Verfasser laut der Stiftung schnell einen Überblick ermöglichen.

Viele Patientenverfügungen eher allgemein und inhaltsleer statt individuell und aussagekräftig

Viele Patientenverfügungen, mit denen der Wille des Verfassers wiedergeben werden soll, seien eher allgemein und inhaltsleer statt individuell und aussagekräftig. „Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass für 52 Prozent der Deutschen der Inhalt einer solchen Verfügung unklar ist und für 46 Prozent die Form“, verdeutlichte Brysch. Oftmals werde auf Formulare zurückgegriffen, in denen vorgefertigte Aussagen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ nur angekreuzt werden müssen. „Solche Formulare sind nur eine vermeintliche Hilfe, denn sie erfüllen in den meisten Fällen nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments“, gab Brysch zu Bedenken.

Aufgabe der Politik sei es folglich, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfügungen stellt. „Nur so kann die dringend notwendige Rechtssicherheit für Verfasser und Bevollmächtigte wie für Ärzte und Vormundschaftsrichter hergestellt werden“, sagte auch Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht im Gesundheitswesen.

Medienberichten zufolge ist eine erste Debatte im Bundestag über Patientenverfügungen für März angesetzt. Ende Januar 2007 hatten sich bereits die Fraktionsvorsitzenden der Koalition darauf geeinigt, dass sich dabei die Abgeordneten unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit ohne Fraktionszwang auf Grundlage von fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder den Lebensschutz entscheiden können. (Siehe das Themenspecial vom 25.01.07.)

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