Sterbehilfe-Regelungen

04.06.11: Ärztetagbeschlüsse: Ärzte dürfen keine Suizidbeihilfe leisten – Palliativmedizin nachhaltig und flächendeckend in die medizinische Versorgung integrieren

Am 01.06.11 hat der Deutsche Ärztetag in Kiel eine Neuformulierung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen. Damit möchte er Ärztinnen und Ärzten mehr Orientierung im Umgang mit sterbenden Menschen geben. „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, heißt es nun darin.

Die (Muster-)Berufsordnung trägt dazu bei, die Berufsordnungen in den einzelnen Ländern möglichst einheitlich zu gestalten. Die Berechtigung, eine Berufsordnung beschließen zu können, ergibt sich für die Ärztekammern aus dem jeweiligen Heilberufe- und Kammergesetz des Bundeslandes.

In der bislang geltenden Berufsordnung war ein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung nicht enthalten. Bisher hieß es, Ärztinnen und Ärzte seien verpflichtet, auf lebensverlängernde Maßnahmen nur dann zu verzichten, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bedeutet. Die Neufassung des Paragraph 16 der MBO soll für mehr Klarheit sorgen.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hatte bereits im Vorfeld des Ärztetages erklärt, dass mit der Neuformulierung der MBO für jeden klar sein soll, dass Ärzte keinen Suizid unterstützen dürfen. Künftig müsse und könne man die Vorgaben nicht mehr interpretieren.

Die BÄK hatte zuvor im Februar die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung überarbeitet und darin nicht mehr die ärztliche Mitwirkung an der Selbsttötung verurteilt und dafür heftige Kritik geerntet (siehe das Themenspecial vom 17.02.2011 unten zu den überarbeiteten Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung). Im Anschluss folgten in den Medien mehrfach Klarstellungen durch Hoppe.

Lob für endgültige Klarstellung

Ärzte für das Leben e.V. begrüßten den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel, in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) zu verankern, dass die Tötung auf Verlangen sowie der medizinisch assistierte Suizid dem Arztberuf widersprechen. Der Verein hatte dies wiederholt verdeutlicht, zuletzt Anfang Mai anlässlich seiner Jahrestagung in Kloster Banz. „Unser berufliches Selbstverständnis sieht den ärztlichen Einsatz als ausschließlich lebensdienliche Handlung“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 2. Juni.

„Aufmerksam beobachten wir konträre Entwicklungen in Nachbarländern, in Teilen unserer Gesellschaft und die relativistischen Zeittendenzen mancher Ethikkommission, die wir als Verkehrungen des ärztlichen Berufs bedauern und ablehnen. Mit dem Beschluss des Ärztetages ist die von uns geforderte Klarstellung hinsichtlich des ärztlichen Beistands am Lebensende erfolgt. Wir wollen nicht, dass der „Arzt zum gefährlichsten Mann im Staate“ (Hufeland) für seine Patienten und Mitmenschen wird. Hilfe „zum Sterben“ lehnen wir ab“, erklärte der Ärzteverein.

Palliativmedizin nachhaltig und flächendeckend in die medizinische Versorgung integrieren

Ein weiteres Schwerpunktthema beim Deutschen Ärztetag war der Umgang mit schwerkranken und sterbenden Menschen mit Beratungen über die künftige Ausgestaltung der Palliativmedizin. „Unser Ziel ist es, die Palliativmedizin nachhaltig und flächendeckend in die ambulante und stationäre Versorgung zu integrieren“, sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, in seinem Gastbeitrag auf dem Ärztetag.

Der Ärztetag forderte den weiteren Ausbau von Lehrstühlen für Palliativmedizin an den medizinischen Fakultäten. Bereits seit gut zwei Jahren ist die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium vorgeschrieben. Demzufolge müssen die medizinischen Fakultäten die Bedingungen dafür schaffen, dass Palliativmedizin kompetent im Rahmen des in der Approbationsordnung seit Juli 2010 verankerten Querschnittsfaches 13 gelehrt und geprüft werden kann. „Dazu gehören auch das Erlernen der erforderlichen kommunikativen Kompetenz in der Begegnung mit den Patienten und deren Angehörigen, die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen sowie die Arbeit im multiprofessionellen Team und in institutionellen Netzwerken“, bekräftigte Palliativmediziner Nauck.

Ausbau ambulanter palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen

Eine zielgerichtete Aus-, Weiter- und Fortbildung müsse nach Ansicht des Ärzteparlaments zudem auf evidenzbasierten Forschungsergebnissen im Bereich der Palliativmedizin beruhen, die auch aus öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden müssten.

Das Ärzteparlament sprach sich außerdem für einen Ausbau ambulanter palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen aus. Nach Überzeugung des Ärztetages ist der Gesetzgeber gefordert, eine qualitativ hochwertige allgemeine ambulante Palliativversorgung zu ermöglichen sowie der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung kassenübergreifende Verträge zu Grunde zu legen oder eine integrierte palliativmedizinische Versorgung in einer gemeinsamen Vertragsform zu fördern.

Weitere Informationen:

Pressespiegel zu den Ärztetagbeschlussen 2011

Ergänzend finden Sie eine Presseschau zu den Ärztetag-Beschlüssen 2011.

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